DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2025.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-06-04 |
Beitragsteil 1 hat sich bereits dem wertebasierten Diversitätsansatz unternehmerischer Verantwortungsübernahme von menschlichen, sozialen und ökologischen Faktoren unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) hin zu einer erfolgreich gelebten Compliance-Kultur beschäftigt.
Die Quantifizierung von Cyberrisiken markiert einen deutlichen Fortschritt im Risikomanagement, da sie Unternehmen erlaubt, Cyberbedrohungen – ähnlich wie finanzielle Risiken – zu bewerten und fundierte strategische Entscheidungen zu treffen. Der Häufigkeit- Schadenhöhe-Ansatz (Frequency-Severity-Ansatz) bietet eine datengetriebene Basis für Risikoabschätzungen, während der Bayessche-Ansatz zusätzliche Flexibilität in dynamischen Bedrohungsszenarien schafft.
Wie erhält man ehrliche Antworten auf unangenehme oder sehr persönliche Fragen? Es gibt zahlreiche Themen, die in diesem Zusammenhang relevant sein könnten, wie beispielsweise das immer aktuelle Thema Steuerhinterziehung. Um das Ausmaß und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden zu beurteilen, ist es nicht unbedingt erforderlich, individuelle Angaben zu erhalten. Bereits ein prozentualer Wert innerhalb einer Population wäre äußerst hilfreich.
Das angepasste Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) trat am 1. September 2023 in Kraft. Haupttreiber dafür waren einerseits der technische Fortschritt und die zu große Abweichung vom Datenschutzniveau zur neueren Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch wenn beide Erlasse die gleichen Ziele verfolgen, unterscheiden sich die Normen – die DSGVO verfolgt einen umfassenden Ansatz (auch mit Bezug auf das Sanktionsregime), während das DSG zwar auch sektorübergreifend gilt, zusammenfassend aber pragmatischere Regulierungen enthält.
Das LAG Niedersachsen konkretisiert mit seinem Urteil vom 11. November 2024 die Voraussetzungen für den Schutz durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Nur wer den vorgeschriebenen Meldeweg einhält, kann sich auf das Gesetz berufen. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für das Verständnis des HinSchG in der Unternehmenspraxis.
Mit dem Ende Februar veröffentlichten Entwurf zur Omnibus-Richtlinie will die EU-Kommission die gerade erst kodifizierten Pflichten zur Transparenz der Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit wieder deutlich reduzieren, um die Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. In den vergangenen Heften haben wir in der ZRFC immer wieder über die Entwicklungen berichtet. In diesem Beitrag stellen wir kompakt die Änderungsvorschläge der EU-Kommission zum Bürokratieabbau vor.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
Dr. Adriane Winter ist Rechtsanwältin und seit 2013 bei der BSH Hausgeräte GmbH (BSH) tätig, wo sie als Co-Head of Global Legal, Compliance, Risk and ICS (GLE) und Chief Compliance Officer fungiert. In dieser Rolle ist sie insbesondere verantwortlich für Compliance, Enterprise Risk Management, das Interne Kontrollsystem (IKS) sowie digitale und datenschutzrelevante Aspekte. Vor ihrer Zeit bei der BSH arbeitete sie als Rechtsanwältin in der Kanzlei Taylor Wessing und spezialisierte sich auf Gesellschaftsrecht, Corporate Litigation und Compliance. Dr. Winter hat Rechtswissenschaften in Passau, Bologna und München studiert und wurde an der Universität Passau im Bereich Wirtschaftsmediation promoviert.
+++ Absolventen stellen sich vor +++ Veranstaltungen: Was steht an! +++
+++ LRN-Studie zu Compliance-Lücken +++ Reform des Foreign Corrupt Practices Act? +++ Kampf gegen Wirtschaftsdelikte in der Schweiz +++
+++ Joachim Kregel/Volker H. Peemöller: Management Auditing +++
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