Das angepasste Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) trat am 1. September 2023 in Kraft. Haupttreiber dafür waren einerseits der technische Fortschritt und die zu große Abweichung vom Datenschutzniveau zur neueren Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch wenn beide Erlasse die gleichen Ziele verfolgen, unterscheiden sich die Normen – die DSGVO verfolgt einen umfassenden Ansatz (auch mit Bezug auf das Sanktionsregime), während das DSG zwar auch sektorübergreifend gilt, zusammenfassend aber pragmatischere Regulierungen enthält. Mit dem einen oder anderen Swiss Finish an bestimmten Stellen, womit gegenüber der DSGVO stellenweise sogar Zusatzpflichten eingeführt wurden. Der Beitrag erläutert auszugweise die Unterschiede zwischen DSGVO und DSG. Im nachfolgenden Text sind sämtliche Verweise auf die EU und ihre Mitgliederstaaten auch entsprechend als Verweise auf den EWR und seine Mitgliedstaaten zu verstehen, welcher die DSGVO auch übernommen hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2025.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-06-04 |
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