DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2020.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-28 |
Unternehmerisches Handeln ist eine Anforderung an die Mitarbeiter eines Unternehmens. Und die Compliance? Stimmt pflichtbewusst zu. Wenn es darum geht, den eigenen Wertbeitrag zum Unternehmenserfolg zu kommunizieren, herrscht jedoch Stille. Die Versuche darauf zu verweisen, dass eine gute Compliance zum Unternehmenserfolg beiträgt, wirken oft mühsam begründet und konstruiert. Vor allem wenn Ansprechpartner immer wieder ein Nein erfahren, dies nicht aktiv tun und jenes nicht passiv zulassen sollen, wird der Vorwurf laut, dass Compliance verhindert, aber nicht ermöglicht.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat kürzlich ihr Konzept zur Bußgeldbemessung in Verfahren gegen Unternehmen (Bußgeldmodell) veröffentlicht. Das Konzept bringt vor allem für große Unternehmen hohe Risiken mit sich und stellt die Bemessung von DSGVO-Bußgeldern in Deutschland künftig auf eine völlig neue Grundlage.
Die Verabschiedung des Blockchain-Gesetzes (TVTG) der liechtensteinischen Regierung, welches am 01. Januar 2020 in Kraft tritt, gibt Anlass zu einer eingehenderen Betrachtung von Blockchain-Technologien, insbesondere im Hinblick auf deren Compliance-Risiken und auch deren Chancen. Der vorliegende Artikel erläutert die Funktionsweise von Blockchain-Systemen und zeigt deren Risiken und Chancen auf.
Stadtwerke sind grundsätzlich gefährdet, Opfer fraudulenter Handlungen zu werden. Viele Fälle in der Presse zeigen Schwachpunkte im Internen Kontrollsystem der Stadtwerke auf. Die potenziellen Angriffspunkte ziehen sich dabei durch das gesamte Unternehmen. Vom einfachen Diebstahl über komplexe Manipulationen in Nebenbüchern bis hin zur unerlaubten Preisabsprache, gibt es eine ganze Reihe von Angriffspunkten. Besonders wichtig neben den Governance- und Compliance-Strukturen im Stadtwerk sind klar am jeweiligen Prozess ausgerichtete interne Kontrollen.
Der Begriff Compliance ist mittlerweile über das Wirtschaftsleben hinaus geläufig. Inhaltlich bleibt der Begriff jedoch vielen Menschen unklar. Die Ursache hierfür, ist unter anderem sicherlich indem sich ständig wechselnden und erweiternden Betätigungsfeld von Compliance zu suchen. Es ist aber auch zu beachten, dass der Begriff recht vage und unbestimmt ist und in verschiedenen Kontexten eine unterschiedliche Bedeutung erlangt.
Anhand von Urheberrechten können Dritte von der Nutzung eines geschützten Werkes ausgeschlossen werden. Das Urheberrecht verfügt jedoch nicht über eine schrankenlose Gültigkeit. Es bedarf vielmehr einer Abwägung zwischen den Interessen der Schöpfer des geistigen Eigentums und den Interessen der Allgemeinheit. Im Zeitalter der Digitalisierung finden sich unzählige Online-Plattformen, welche sich der Raubkopien und der unbefugten Weiterverbreitung von unter anderem Filmen und Musikdateien im Internet bedienen.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
Carmen Boltz, promovierte Romanistin, hat nach zehn Jahren wissenschaftlicher Tätigkeit in den Bildungsbereich gewechselt und dort zunächst in zwei NGOs gearbeitet, bevor sie zum TÜV Rheinland ging und sich auf die Themen Nachhaltigkeit und Compliance spezialisierte. Dabei hat sie sowohl Unternehmen beraten als auch die Compliance und CSR Officer Funktion ausgeübt. Seit 2015 ist sie Compliance- und Wertebeauftragte bei der HOWOGE, einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in Berlin mit rund 62.000 Wohnungen.
+++ Prämierungen herausragender Leistungen +++ Neues Zertifikat: Diploma Of Advanced Studies – DAS Interview | Befragungen +++ Lehrkräfte stellen sich vor: Dr. Stefan Goertz +++ Veranstaltungen: Was steht an! +++
+++ Skandale, Compliance und Integrität +++
+++ Dr. Alexander Koeberle-Schmid / Hans-Jürgen Fahrion / Prof. Dr. Peter Witt (Hrsg.): Family Business Governance +++
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