DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2022.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-30 |
Das Institut für Finanzdienstleistung Zug (IFZ) der Hochschule Luzern und das Institut für Controlling der Fachhochschule Kiel haben gemeinsam eine Studie zum Thema Integrität in Schweizer und deutschen Unternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass Integrität in Unternehmen stärker gefördert werden muss, insbesondere die Vorbildfunktion der Unternehmensleitung spielt dabei eine zentrale Rolle, um Integritäts- und Compliance-Verstöße im unternehmerischen Kontext zu vermeiden beziehungsweise zu verringern.
Der Finanzplatz des Fürstentums Liechtenstein verwaltete im Jahr 2020 rund 365,4 Milliarden Schweizer Franken mit steigender Tendenz und beschäftigte damit circa 6.000 Personen, was fast zehn Prozent der insgesamt in Liechtenstein Beschäftigten darstellt. Damit ist der Finanzmarkt aus wirtschaftlicher Sicht ein wichtiges Standbein Liechtensteins. Auch als Innovationsstandort ist das Fürstentum beliebt. Liechtenstein erlebt unter anderem aufgrund der Gesetzgebung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes ein starkes Wachstum an innovativen Blockchain-Unternehmen.
Aufgrund der zunehmenden Wichtigkeit von Whistleblowing in den vergangenen Jahren hat die Europäische Union die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht oder die Unionspolitik melden, erlassen. Dieser Artikel gibt Einblick in die wichtigsten Aspekte dieser Richtlinie und bei deren Umsetzung auftretende Schwierigkeiten sowie in Handlungsaufforderungen, die sich an die Unternehmen in den Mitgliedstaaten beziehungsweise deren Compliance-Beauftragte richten.
Der Begriff des Whistleblowers stammt wohl aus dem US-amerikanischen Bürgerkrieg und galt den Spähern, die Feindberührung mit einem gellenden Pfeifton anzeigten. Synonym wird dieser Begriff nun für diejenigen Mitarbeiter in Unternehmen verwendet, die Missstände in Unternehmen aufdecken und damit vor einem inneren Feind warnen. Das US-Recht schützt den Whistleblower schon seit Jahrzehnten – nun hat die Europäische Union nachgezogen und eigene Regelungen für den Schutz meldender Mitarbeiter aber auch Geschäftspartner festgelegt.
Hohe Margen von – beziehungsweise Preisnachlässe an – Vertriebshändler(n) können Ausdruck des Risikos aktiver Korruption sein und damit die vorgelagerten Organisationen trotz bester Absichten in die Bredouille bringen. Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden erwarten ein aktives Monitoring der Preisgestaltung aus Compliance-Gründen. Der vorliegende Beitrag erläutert die Hintergründe hierfür und skizziert Lösungsansätze sowie Herausforderungen für ein entsprechendes Kontrollsystem.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
Eine werteorientierte Compliance-Kultur im Unternehmen zu leben, ist ein wesentlicher Ausgangspunkt für die erfolgreiche Umsetzung eines Compliance-Management-Systems. Dafür sollte eine gegenseitige Vertrauenskultur gewährleistet werden. Dies wird insbesondere durch die Werte und das vorbildliche Verhalten des Compliance-Officer bestimmt. Seine Umgangsformen und einzelnen Verhaltensweisen spielen eine wichtige Rolle. Wie ein Compliance-Officer diese durch Coaching-Fähigkeiten erweitern kann, wird im Folgenden erläutert.
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