DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2012.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-06 |
Seit dem BilMoG müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen nach § 289 Abs. 5 HGB im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems darstellen. Hierdurch soll es den Adressaten ermöglicht werden, die vom Management ergriffenen Maßnahmen und Verfahren zur Vermeidung von rechnungslegungsbezogenen Risiken zutreffend beurteilen zu können. Empirische Ergebnisse zeigen jedoch, dass bei kleineren Unternehmensgrößenklassen der Bedarf zur Verbesserung besteht.
Als Reaktion auf die Bilanzskandale zu Beginn des letzten Jahrzehnts wurde im Jahr 2005 die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) gegründet. Die Aufgaben der privatrechtlichen DPR sind in §§ 342b ff. HGB geregelt, die durch das Bilanzkontrollgesetz eingeführt wurden. Die DPR übernimmt im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens die erste Stufe des Enforcement der Rechnungslegung in Deutschland. Sie prüft auf Basis freiwilliger Mitwirkung die Ordnungsmäßigkeit von Einzel- und Konzernabschlüssen börsennotierter Unternehmen.
Sensibilisiert durch eine Vielzahl von sogenannten Unternehmensskandalen, die die internationale und nationale Öffentlichkeit erschüttert haben und das Renommee der betroffenen Unternehmen unterschiedlicher Branchenzugehörigkeit zumindest stark beschädigten (bspw. Siemens, Daimler, Sony, Deutsche Bahn), haben viele Unternehmen, mit vermeintlich unproblematischen Geschäftsmodellen, in den zurückliegenden Jahren Compliance Management Systeme (CMS) aufgebaut. Der Beitrag bespricht dies am Beispiel der Tourismusbranche.
Unternehmen sollten die grundlegende Funktionsweise von Umsatzsteuerkarussellen kennen und wissen, welche Fehler bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bruttoeinnahmen regelmäßig eine (ungewollte) Einbeziehung bewirken können. Für das Compliance-Management ist es wichtig, die resultierenden Risiken zu kennen und Ansätze zur Prävention zu generieren. Im Mittelpunkt stehen die Mitarbeiter und das interne Kontrollsystem.
Was „gehörig“ ist ergibt sich aus betriebwirtschaftlichen Parametern wie Größe und Organisation des Betriebs, der Vielfalt und Bedeutung der zu beachtenden Vorschriften und den unterschiedlichen Überwachungsmöglichkeiten. Die Angemessenheit von Compliance-Management-Systemen (CMS) kann daher auch unter dem Blickwinkel einer rein monetären Kosten-/Nutzenanalyse beleuchtet werden. Der Fokus liegt im folgenden Beitrag nicht auf der Einrichtung des CMS an sich, sondern auf den laufenden vergleichbaren Kosten der Unternehmen für die Compliance-Systeme.
In Anbetracht limitierter finanzieller Ressourcen und den daraus zwangsläufig entstehenden Kontrolllücken sind Unternehmen im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität auf innovative Lösungsstrategien als Ergänzung zu aufwändigen Kontroll- und Überwachungsmechanismen angewiesen. Vor allem Gelegenheitsdelikte wie Betrug, Untreue oder Korruption legen dabei die Vermutung nahe, dass ein wesentlicher Risikoindikator die fehlende Selbstkontrolle der Täter darstellt. Aus diesem Grund will der folgende Beitrag an den psychologischen Mechanismen der Selbstkontrolle anknüpfen und situative Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, welche die Selbstkontrollfähigkeit von Mitarbeitern in Unternehmen erhöhen sollen.
Der Beitrag berichtet über jüngste Entwicklungen im Bereich des Whistleblowing, Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und der Iransanktionen, die für die periodische Neuauflage von unternehmensweiten Compliance-Programmen von Bedeutung sind. Er empfiehlt Handlungsanweisungen, die sich konkret auf die behördlichen Anforderungen beziehen und weist auf die Aufgabe des Wissensmanagements durch Compliance-Abteilungen hin, die sie in der Bewältigung von internationalen Rechtsvorgaben im Unternehmen übernehmen.
Vertrauen durch Verschwiegenheit
+++ School GRC (S. 100): „Compliance-Management – Unterschätztes Risiko Steuerstrafrecht?!“ / Alumni stellen sich vor / Veranstaltungen: Was war wichtig? Was steht an! +++ ZRFC in Kürze (S. 101): Rekordgeldbußen EU-Kommission / Geldbuße gegen juristische Person / BGH: Aufgabe der Interessentheorie / Mehrwert IKS / Bankdaten Schweiz +++ GRC-Report (S. 143): Fachtagung „Kriminalistik – Mehr als Fotos und Fasern?“, Autor: Dr. Anatol Adam +++
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