DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2024.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-26 |
Die Wertschöpfungsrechnung ist ein seit langer Zeit bekanntes Rechenwerk, welches im Laufe der Zeit zu unterschiedlichen Zwecken verwendet wurde. Die wesentliche Besonderheit der Wertschöpfungsrechnung ist die Orientierung an den Stakeholder-Gruppen des Unternehmens, wodurch sie sich als aussagekräftiges Berichtsinstrument für das Corporate-Governance-Reporting anbietet.
Mit dem Aufstieg in die Riege börsennotierter Unternehmen geht zwangsläufig eine erhöhte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit einher. Insbesondere, wenn Compliance-Verstöße in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten und mit öffentlich bekannten Unternehmensvertretern in Verbindung gebracht werden, kann die Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen.
Am 15. März 2024 hat der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) den Weg bereitet. Es werden Sorgfaltspflichten auf bestimmte Unternehmen übertragen, um die Verantwortung einer nachhaltigen Entwicklung entlang der Chain of Activities zu stärken.
Der datenschutzrechtliche Risikobegriff wurde bisher insbesondere im deutschsprachigen Raum – im Gegensatz zum Verständnis der meisten anderen europäischen Mitgliedstaaten und entgegen des Gesetzeswortlauts – um eine weitere Voraussetzung ergänzt, nämlich um eine Erheblichkeitsschwelle.
Die derzeitige Welle an neuen Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug nimmt weiter Fahrt auf. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, die bestimmte Verbote in Bezug auf umweltbezogene Marketingpraktiken regelt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und durch die Mitgliedsstaaten bis zum 27. September 2026 in nationales Recht zu überführen.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
Willy-Patric Freund, hat als Volljurist zunächst in einer Anwaltskanzlei begonnen, später hat er in einer Rechtsabteilung die Compliance-Beauftragung als Zusatzaufgabe übernommen und das als Leidenschaft entdeckt, sodass es wenig später zur Hauptaufgabe wurde. Über diverse Stationen – Hays AG, Lidl Stiftung und Heidelberger Druck – ist er mittlerweile bei der Pfalzwerke Gruppe angekommen, in der Verantwortung für Compliance, Revision und Risikomanagement.
+++ Absolventen stellen sich vor +++ Veranstaltungen: Was steht an! +++
+++ Studie von McKinsey zu ESG und Banken +++ Perspektiven und Risiken in der Automobilbranche: Studie von Coface +++ Positionspapier des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Compliance-Kultur +++
+++ Risk Management Association e. V./Bundesverband Mergers & Acquisitions gem. e. V.: M&A Transaktionen +++
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