DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-01 |
Die komplexen Aufgaben der Corporate Governance Funktionen und die Ereignisse der letzten Zeit führen uns täglich vor Augen, dass wirtschaftskriminelle Schemata über eine längere Zeit praktiziert werden und einen erheblichen Schaden verursachen können. Dieser Artikel befasst sich mit Korruption und entwickelt auf der Grundlage praktischer Erfahrungen eine Fallstudie, die zum Ziel hat, eine ganzheitliche Sichtweise für einen Vorfall zu vermitteln.
Trotz weitreichender Compliance-Bemühungen in den letzten Jahren zeigen die Ergebnisse des EY Fraud Survey 2015, dass Betrug und Korruption weiterhin weit verbreitet sind, und Unternehmen diesen Risiken nach wie vor nur selten angemessen begegnen. Unternehmen sehen sich national wie auch international mit immer komplexeren Herausforderungen konfrontiert, die ihr Wachstum hemmen, unter anderem Marktvolatilität, geopolitische Instabilität, Ölpreisschocks und Wirtschaftssanktionen.
Am 6. Oktober 2015 hat der EuGH die bis dahin gültige Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig erklärt. Auf Grundlage der Safe-Harbor-Entscheidung hatten in der Vergangenheit Tausende europäische Unternehmen die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA legitimiert. Diese Übermittlungen sind seit dem 6. Oktober 2015 schlicht illegal und können daher von den Datenschutzaufsichtsbehörden untersagt oder mit Bußgeldern belegt werden.
Kommunales Handeln unterliegt vielfältigen Risiken. Diese im Zusammenhang und nicht nur punktuell zu betrachten, ist ein relativ neues Themenfeld. Zwar sind die rechtlichen Anforderungen an die Kommunen deutlich geringer als an Unternehmen; ein verpflichtendes Risikomanagement gibt es nicht. Aufgrund verlustreicher Geschäfte haben in den vergangenen Jahren vor allem Derivate besondere Aufmerksamkeit gefunden.
Interne Untersuchungen haben bei der Aufklärung wirtschaftsstrafrechtlicher Sachverhalte seit Jahren eine zentrale Bedeutung. Dies gilt angesichts der z. B. aus §§ 30, 130 OWiG folgenden Compliance-Pflichten zur Vollaufklärung beim Verdacht von Unregelmäßigkeiten unverändert, trotz der zu Recht von Groß kürzlich festgestellten zugenommen Skepsis vieler Staatsanwaltschaften gegenüber derartigen Untersuchungsberichten.
Die verschiedenen EU-Sanktionsregime enthalten im Regelfall das Verbot, bestimmten gelisteten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen („Sanktionszielen“) unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Gerade die Beachtung des mittelbaren Bereitstellungsverbots bereitet Unternehmen oftmals große Schwierigkeiten, da sie über die Prüfung ihres unmittelbaren Geschäftspartners hinaus sicherstellen müssen, dass ein geplantes Geschäft nicht zu einer mittelbaren wirtschaftlichen Begünstigung von Sanktionszielen führt – etwa, weil der nicht gelistete unmittelbare Geschäftspartner unter der Kontrolle eines Sanktionsziels steht.
+++ Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern +++ Vorteilsgewährung und Untreue durch die Gewährung von Weihnachtsgeschenken an Amtsträger +++ Bestechung von Amtsträgern eines anderen EU-Mitgliedstaats – Bestimmung der Amtsträgerschaft +++ Verpflichtung zur Benachrichtigung des Betroffenen bei Beschlagnahme von E-Mail Verkehr +++ Verfassungsmäßigkeit von Kartellbußgeldern gegen übernehmenden Rechtsträger bei wirtschaftlicher Nahezu-Identität +++
Birgit Galley, studierte Betriebswirtin, ist seit Anfang der 1990er-Jahre als Betrugsermittlerin (Certified Fraud Examiner) auf dem Gebiet der Korruptionsprüfung tätig, seit Mitte der 1990er-Jahre als Geschäftsführerin der Forensic Management GmbH. In dieser Funktion berät sie Unternehmen verschiedener Branchen sowohl in der repressiven Aufbereitung eingetretener Schadensfälle als auch in der präventiven Beratung zum Aufbau geeigneter Compliance-Strukturen.
+++ Graduierungsfeier an der School GRC und der School CIFoS +++ Neuer Jahrgang: Kriminalistik-Klasse 2016 startet +++ Business Keeper fördert Compliance-Nachwuchskräfte +++ Absolventen stellen sich vor: Jörg Sobania, MBA-Klasse 2013 +++ Veranstaltungen: Was steht an! +++
+++ Ethik und Compliance multimedial: innovativer Web-TV-Kanal gestartet +++ Bundestag: Neue Regelung zur außergerichtlichen Streitschlichtung +++ EU: Einigung über neue Datenschutzregeln gelungen +++ Studie: Nachholbedarf bei der Geldwäschebekämpfung +++ Studie: Steigendes Risiko von Betriebsunterbrechungen +++
Den Arbeitsplatz im Laufe des Berufslebens zu wechseln, ist für die Karriere nützlich – auch für den neuen Arbeitgeber. Mitunter werden solche Veränderungen vom Personal für Gehaltssprünge genutzt, dabei kommt es nicht selten zu regelrechten Wechselspielchen von A zu B, von B zu A etc.
+++ Felix Ruhmannseder/Dieter Lehner/ Stephan Beukelmann: Compliance aktuell +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: