DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2012.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-28 |
Unternehmen betreiben ein Risikomanagement, um den Geschäftserfolg zu sichern, sich der Unwägbarkeiten bewusst zu sein und ihren Einfluss proaktiv zu reduzieren. Ein elementarer Baustein dabei ist die wirtschaftliche Verlagerung von Risiken auf Dritte mittels Versicherungen. Zwischen übergeordnetem Risikomanagement und notwendigem Versicherungsschutz bestehen wechselseitige Einflüsse.
Die Absicherung von Organmitgliedern einer AG durch D&O-Versicherungen ist im Rahmen der Organhaftung ein Standardthema. Ihre rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch nach wie vor in vielen Details unklar. Jüngste Aktivitäten des Gesetzgebers werfen neue Probleme auf.
Seit Jahrzehnten wird in Deutschland über die „Drittwirkung“ der im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechte kontrovers diskutiert. Der Sache nach stellen sich die dabei aufgeworfenen Probleme auch im Anwendungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die neuere Rechtsprechung des EGMR in Straßburg offenbart, dass die Judikatur in Deutschland im Bereich des Whistleblower-Schutzes europäischen Standards nicht immer genügt.
Die zur Unterstützung von Geschäftsprozessen eingesetzte Informationstechnologie muss neben betrieblichen Anforderungen verstärkt auch gesetzliche und andere regulatorische Vorgaben erfüllen. Die Anzahl derartiger Auflagen ist groß, und ihre Einhaltung ist nur durch gezieltes und systematisches Vorgehen sicherzustellen.
Eine Aufgabe der Wirtschaftsprüfer stellt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die kritische Beurteilung der Integrität des Managements dar. Anhand von Experteninterviews wurden sowohl ein konkreter Forschungsbedarf als auch mögliche Lösungsansätze identifiziert. Mithilfe psychologischer Ansätze können sie als Mittel zur Evaluation der Integrität der Unternehmensführung hilfreich sein.
Kronzeugenregelungen sind auch im österreichischen Recht gleich doppelt verankert: Dem bislang bereits bewährten Kronzeugenmodell für Kartellrechtsverstöße wurden zuletzt ähnliche Instrumente auf strafrechtlicher Ebene zur Seite gestellt. Im Vergleich zur deutschen Rechtslage überraschen die österreichischen Regelungen in einigen Fragen mit durchaus neuen und eigenständigen Ansätzen, zeigen jedoch Schwächen in puncto Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit.
Zur Reichweite der Garantenpflicht eines Betriebsinhabers gemäß § 13 I StGB
+++ School GRC (S. 52): School GRC mit Zulassung zur Zertifizierung in der Immobilienwirtschaft / IFFC – Compliance und Finanz / 6. Security-Forum 2012 – IT-Sicherheit und nachhaltige Unternehmensführung / Alumni stellen sich vor / Veranstaltungen: Was steht an? +++ ZRFC in Kürze (S. 53): Deutscher Corporate Governance Kodex – Vorschläge für Kodexänderungen 2012 +++ GRC-Report (S. 93): Konzeption und Etablierung einer Compliance-Organisation, Autor: Rainer Benne +++ Literatur (S. 96): Komplexität und Handlungsspielraum / Compliance-Management in mittelständischen Unternehmen +++
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