Anhand von Urheberrechten können Dritte von der Nutzung eines geschützten Werkes ausgeschlossen werden. Das Urheberrecht verfügt jedoch nicht über eine schrankenlose Gültigkeit. Es bedarf vielmehr einer Abwägung zwischen den Interessen der Schöpfer des geistigen Eigentums und den Interessen der Allgemeinheit. Im Zeitalter der Digitalisierung finden sich unzählige Online-Plattformen, welche sich der Raubkopien und der unbefugten Weiterverbreitung von unter anderem Filmen und Musikdateien im Internet bedienen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2020.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-28 |
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