DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2022.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-30 |
Die Digitalisierung hat das Wirtschaftsleben massiv verändert. Es bestehen zahlreiche Herausforderungen und Wechselwirkungen, die für die Unternehmen und die Menschen schwer beherrschbar sind. Technologische Innovationen führen zu sozialen Veränderungen und Verwerfungen. Historische Beispiele sollten sich die Unternehmen zu eigen machen, um Existenzsicherung zu betreiben und mit den Beschäftigten die Zukunft zu gestalten.
+++ Viele Unternehmen noch ohne Notfallplan für Cyberattacken +++
Vom Lieferkettengesetz betroffene Unternehmen haben nur noch eine kurze Vorbereitungszeit zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Der vorliegende Beitrag skizziert notwendige Umsetzungsschritte, aktuelle Umsetzungspraktiken und entwickelt Handlungsempfehlungen, die eine Anwendung des Lieferkettengesetzes in der Unternehmenspraxis vereinfachen.
+++ Governance im öffentlichen Sektor deutlich ausbaufähig +++
Mit Lock-up-Regelungen für Altinvestoren bei Börsengängen wird das Ziel verfolgt, Neuinvestoren vor möglichen Risiken aus Informationsasymmetrien zu schützen und die Corporate Governance bei Börsenneunotierungen zu stärken. International wurden solche Lock-up-Regeln recht unterschiedlich ausgestaltet, insbesondere mit Blick auf die Pflicht zur Implementierung. Die vorliegende Studie analysiert in diesem Kontext, welche Aktienmarktreaktionen bei Unternehmen zu beobachten sind, die differenzierte Lock-up-Regelungen bestehend aus verpflichtenden und optionalen Komponenten gewählt haben.
+++ IDW-Prüfungsstandard für nichtfinanzielle Erklärung +++
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um den Vergütungsanspruch eines Vorstands einer AG, in dem auch zu klären war, ob der Anstellungsvertrag überhaupt wirksam abgeschlossen worden war. Im zweiten kommentierten Urteil beantwortet der BGH die Frage, welche Sonderzeichen in der Firmierung einer Firma zulässig sind. In weiteren Fällen geht es zum einen um Compliance im Kontext der internen Unternehmensorganisation, zum anderen um die Eintragung eines weiteren Geschäftsführers.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird mit ihrem Inkrafttreten die Transparenzpflichten, mit denen sich Unternehmen in der EU in puncto Nachhaltigkeit konfrontiert sehen, auf ein neues Anspruchsniveau heben. Die Ambitionen reichen allerdings über die Unternehmensberichterstattung hinaus. So werden bestehende Governance-Rollenbilder in Unternehmen einem Wandel unterzogen. Der vorliegende Beitrag widmet sich den Anforderungen der CSRD an die Corporate Governance und fokussiert im Besonderen auf die neue Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Nach langen Diskussionen wurde die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finalisiert. Gegenüber der EU-CSR-Richtlinie aus dem Jahre 2014 bestehen weitreichende Änderungen, die im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags stehen. Im Rahmen einer vergleichenden Analyse werden die zentralen Unterschiede zum Anwenderkreis, zu den künftigen EU-Standards, den Inhaltskriterien und den Überwachungs- und Prüfungsnormen dargelegt.
+++ Zugang zu Unternehmensinformationen erleichtern +++ Krisenbewältigung mittels Resilienz – Studienbasierte Erkenntnisse und Empfehlungen +++ Verschiebung im Risiko-Ranking +++
+++ ESVnews (S. 196): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++ Büchermarkt (S. 236) +++ Zeitschriftenspiegel (S. 237) +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: