DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2023.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-09 |
Viele Unternehmen – nicht nur im börsennotierten Kontext – stehen mittlerweile nicht mehr vor der Frage ob, sondern wie ESG-Leistungskriterien in die Vergütung von Vorständen und Führungskräften integriert werden sollen. Dieser Beitrag gibt auf Basis der Unternehmen der DAX-Familie einen Einblick in die aktuelle Marktpraxis zur ESG-Zielsetzung.
+++ Von der Sanktions- zur Anreizkultur +++ IDW-Standard 980 n. F. (09.2022) verabschiedet +++ Unternehmenssicherheit noch nicht überall etabliert +++ Nachholbedarf bei der Mitarbeiterbindung +++ Prof. Dr. Patrick Velte führt BWL-Ranking an +++
Interne Untersuchungen sind insbesondere in komplexeren Fällen zeitintensiv und können Wochen oder gar Monate dauern. Diese Dauer steht in einem Spannungsfeld mit der Kündigungserklärungsfrist des § 626 II BGB. Wann ist diese interne Untersuchung beendet? Wann sind zumindest alle relevanten Tatsachen ermittelt, um Personalentscheidungen treffen zu müssen? Und wann beginnt somit die Kündigungserklärungsfrist? Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht einige bemerkenswerte Feststellungen getroffen.
+++ Meldestellen müssen sich auch mit anonymen Hinweisen beschäftigen +++ Lieferkettengesetz ist in Kraft getreten +++ EuGH-Urteil konkretisiert DSGVO-Auskunftsrecht +++
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall will ein GmbH-Geschäftsführer seine Abberufung verhindern, die nicht – wie vorgesehen – der Aufsichtsrat, sondern der Alleingesellschafter beschlossen hatte. Im zweiten Fall geht es um eine unrichtige Gesellschafterliste, die aus dem Handelsregister entfernt werden sollte. Doch das Registergericht lehnte dies ab. Zu Recht? Der dritte Fall gibt Aufschluss über die Kontrolle darüber, ob die Liquidatoren einer GmbH ihre Pflichten eingehalten haben.
Der Umbau der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit kommt zwar deutlich voran. Es gibt aber auch noch reichlich Nachholbedarf und Hemmnisse, die der raschen Auflösung dieses Nachholbedarfs entgegenstehen. Der Nachhaltigkeitszug ist jedoch nicht mehr aufzuhalten. Entsprechende Weichenstellungen seitens der für die Corporate Governance Verantwortlichen sind unerlässlich, sofern Unternehmen sich im Wettbewerb behaupten wollen.
Eine Analyse der Geschäfts- und Vergütungsberichte der DAX-40-Unternehmen auf der Grundlage des Geschäftsjahres 2021 sowie der Neugestaltung des § 162 AktG ergibt eine mehrheitlich erdienungsorientierte Ausweisgestaltung durch die Unternehmen. Diese zeigt, dass sowohl die CEO-Vergütung als auch diejenige anderer Vorstandmitglieder zu einem wesentlichen Teil von der STI-Komponente abhängig sind, während die LTI-Komponente für CEOs deutlich mehr Gewicht hat als für andere Vorstände.
Während Umwelt- und Sozialthemen bereits seit einigen Jahrzehnten von gesellschaftlicher Bedeutung sind, haben diese nachhaltigkeitsbezogenen Belange erst mit der Richtline 2014/95/EU Eingang in die europäische und mit dem CSR-RUG (2017) in die deutsche Regulierung der Rechnungslegung erhalten. Mit den jüngsten EU-Vorgaben wird auch der nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensführung eine zunehmende rechtliche Bedeutung beigemessen. Für den öffentlichen Sektor sind diese Themen aufgrund seiner inhärenten Gemeinwohlorientierung und damit verbundenen Vorbildrolle sowie Beziehung zu den verschiedensten Stakeholdern ebenso relevant.
+++ CSRD in Kraft getreten +++ Hohe Schäden durch Naturkatastrophen +++
+++ ESVnews (S. 4): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++ Büchermarkt (S. 43) +++ Zeitschriftenspiegel (S. 44) +++
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