DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2022.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-31 |
In der aktuellen Diskussion gewinnt Diversity neben Digitalisierung und Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung. Seit mehreren Jahren wird eine stärkere Vielfalt in der Zusammensetzung von Führungs- und Aufsichtsgremien gefordert. Mit dem FüPoG II wurden die Anforderungen an (kapitalmarktorientierte) Großunternehmen hier weiter erhöht und könnten in der neuen Legislaturperiode noch weiter erhöht werden. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Diversity in Führungspositionen von Mittelstand und Familienunternehmen auf Basis einer empirischen Untersuchung unter 175 Unternehmen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) schafft einen für Unternehmen verpflichtenden Rechtsrahmen für die Human Rights Compliance. Allerdings sind Erfordernisse für die Ausgestaltung bislang nicht konkretisiert. Der vorliegende Beitrag widmet sich Umsetzungsoptionen auf Basis des Three Lines Modells.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat einen Vorschlag zur Überarbeitung des DCGK (2020) veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen waren zum einen aufgrund aktienrechtlicher Anpassungen als Folge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) und des Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) notwendig. Zum anderen soll das Thema Nachhaltigkeit stärker in Empfehlungen vor allem für die Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen Eingang erhalten.
Vor dem Hintergrund spektakulärer Betrugsfälle und Missmanagement seitens der Unternehmensleitung wird zunehmend auch die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats kritisch hinterfragt. Die Transparenz hinsichtlich der Überwachungstätigkeit der Aufsichtsräte gegenüber der Hauptversammlung soll der Bericht des Aufsichtsrats gewährleisten. Ein zentrales Element ist hierbei die Darstellung der Sitzungspräsenz und Ausschussarbeit im Aufsichtsrat, die im vorliegenden Beitrag analysiert wird.
+++ Audit-Reform hat ihr Ziel verfehlt +++ Frauenquote im Mittelstand auf niedrigem Niveau rückläufig +++ EU-Richtlinienvorschlag zur Lohntransparenz als Chance +++
Die EU-Kommission plant eine Regulierung der nachhaltigen Unternehmensführung. Neben einer potenziellen Verankerung von entsprechenden Unternehmensführungspflichten und Besetzungsprofilen des Verwaltungsrats sowie nachhaltigen Vergütungssystemen bei Unternehmen des öffentlichen Interesses bildet die Beachtung von Gender Diversity eine zentrale Teilmenge der Sustainable Corporate Governance. Der vorliegende Beitrag fasst die Ergebnisse der empirischen Forschung zum Einfluss der Gender Diversity im Verwaltungsrat auf die betriebliche Nachhaltigkeitsleistung und -berichterstattung am europäischen Kapitalmarkt zusammen.
Nachdem die vergangenen Jahre im Zeichen der Verankerung von Nachhaltigkeit auf den europäischen Kapitalmärkten und in der Berichterstattung der dort tätigen Unternehmen stand, rückt nunmehr der Fokus zunehmend auf den Aspekt der Corporate Governance: Unternehmensführung und -aufsicht sollen auch von innen heraus verstärkt auf ökologische und soziale Erfolgskriterien ausgerichtet sein. Die Sustainable-Corporate-Governance-Initiative der EU-Kommission trägt dem auf unmittelbare Weise ebenso Rechnung wie mittelbar die Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Das Zusammenspiel dieser Normen und die Implikationen für die Unternehmenspraxis beleuchtet der vorliegende Beitrag.
+++ ESVnews (S. 52): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++ Büchermarkt (S. 94/95) +++ Zeitschriftenspiegel (S. 95/96) +++
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