DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2012.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-30 |
Seit der Einführung der Corporate-Governance-Kodizes wurden wesentliche Aspekte der Aufsichtsratstätigkeit verändert. Der Beitrag geht der Frage nach, wie die Praxis der Corporate Governance in den führenden österreichischen Unternehmen ausgestaltet ist und ob ein Zusammenhang zwischen Unternehmensaufsicht und finanziellen Unternehmenserfolg feststellbar ist.
Der Beitrag diskutiert die schon in 2003 vom DCGK bestimmte und im Zuge des VorstAG in 2009 ins Aktiengesetz eingegangene Regelung der Begrenzung variabler Vergütungsbestandteile. Im Ergebnis kann die kürzlich im AktG verankerte Bestimmung des VorstAG unterstützt werden.
Eine in ZCG 6/2010 S. 261 ff. veröffentlichte theoretische Analyse zu den Auswirkungen neuerer Entwicklungen im Bereich Corporate Governance auf das Controlling hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Aufgaben des Controlling unter parallel verschärften Anforderungen eine deutliche Ausweitung erfahren haben. Dem schließt sich nun ergänzend eine empirische Analyse zu den Auswirkungen der Corporate Governance auf das Controlling an.
Unternehmen befinden sich aktuell in einem schwierigen Spannungsfeld zwischen Kosten- und Effizienzdruck, regulatorischen Anforderungen und der angemessenen Ausgestaltung von Governance, Risikomanagement und Compliance (GRC). Zur Bewältigung dieser Herausforderungen zeigt der Beitrag Integrationsmöglichkeiten auf und verdeutlicht deren Umsetzung anhand eines Praxisbeispiels.
Die vorliegende Follow-up-Studie zeigt über eine Analyse von 320 öffentlichen Unternehmen aller Landeshauptstädte sowie des Bundes, dass sich der städteübergreifende Gesamtanteil von Frauen in Geschäftsleitungen von 11,6% in 2007 auf 15,0% in 2011 nur leicht erhöht hat.
+++ DCGK-Änderungen 2012 +++ Praxisleitfaden für die Aufsichtsratsarbeit +++ DAI warnt vor zunehmender Regulierung +++
Ein aktuelles Urteil des BGH zeigt das Haftungsrisiko eines Wirtschaftsprüfers, wenn er für mehrere Parteien gleichzeitig tätig wird. Der Prüfer hatte vor der Verschmelzung zweier Unternehmen den Jahresabschluss eines der beiden Unternehmen geprüft. Für das andere Unternehmen war er beratend tätig. Als Berater hatte er sich für die Verschmelzung ausgesprochen. Bei der Prüfung der Gegenpartei waren ihm allerdings Fehler unterlaufen. Das LG und OLG ließen den Prüfer lediglich aus dem Prüfungsvertrag haften. Der BGH bejahte dagegen eine Beratungspflichtverletzung. Sogar bedingten Vorsatz hielt er für möglich.
+++ Fehlerhafte Entsprechenserklärung +++Aufsichtsrat in GmbH +++ Mitwirkung der Hauptversammlung am Beteiligungserwerb +++ Schriftliche Beschlussfassung in Publikumspersonengesellschaften +++ WP-Haftung +++
+++ Befreiung kleiner Genossenschaften von der Pflichtprüfung? +++ Neuer Leitfaden zur Fusionskontrolle +++
Sowohl im Rahmen der Implementierung und Durchsetzung als auch der Prüfung von CMS stellt die Gestaltung bzw. Prüfung einer wirksamen Compliance-Kultur Unternehmen und Compliance-Manager vor besondere Herausforderungen.
Der Gesetzgeber hat das HGB mit großzügigen Übergangsvorschriften zum BilMoG in den Art. 66 und 67 EGHGB ausgestattet. Dazu werden auf der Basis der aus dem Übergang resultierenden Verzerrungseffekte in HGB-Abschlüssen in einer empirischen Analyse Hinweise sowohl auf die Intensität der Wahlrechtenutzung als auch auf die damit einhergehenden Effekte für die Unternehmenssteuerung herausgearbeitet.
+++ APAK-Tätigkeitsbericht für 2011 +++ Regelungsvorschläge der EU-Kommission zur Abschlussprüfung +++ Securs neuer WPK-Präsident +++
+++ ESVnews (S. 100): Aktuelles +++ Controller-Ehrenpreis (S. 100) +++ Büchermarkt (S. 146) +++ ZCG-Zeitschriftenspiegel (S. 147) +++ Veranstaltungen (S. 148) +++
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