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Dokument WiJ - Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. Ausgabe 01 2018
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Inhalt der Ausgabe 01/2018

Lizenz: Open Access CC BY-NC-ND 4.0
ISSN: 2193-9950
Ausgabe / Jahr: 1 / 2018
Veröffentlicht: 2018-02-26

Editorial

Editorial

  • Dr. Henner Apfel

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze und Kurzbeiträge

Gibt es eine Änderung der Rechtsprechung zur Untreue bei Personenhandelsgesellschaften?

  • Prof. Dr. Martin Paul Waßmer

Die Untreue bei Personenhandelsgesellschaften ist in den letzten Jahren in den Fokus von Wissenschaft und Rechtsprechung gerückt. Die Thematik hat nicht nur dogmatische, sondern auch ausgesprochen große praktische Bedeutung, da die Gesellschaftsformen der OHG und KG – einschließlich der beliebten Sonderform der GmbH & Co. KG – im heutigen Wirtschaftsleben omnipräsent sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob durch Untreuehandlungen die Gesellschafter oder aber die Gesellschaften selbst geschädigt werden.

Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Neue Datenmassen für die Finanzverwaltung?

  • Rechtsanwalt Johann-Nikolaus Meyer
  • Rechtsanwalt Philipp Behrendt

Der Gesetzgeber hat mit dem am 25. Juni 2017 in Kraft getretenen Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz neue Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige und Dritte im Zusammenhang mit der Beteiligung inländischer Steuerpflichtiger an Drittstaat-Gesellschaften in die Abgabenordnung aufgenommen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit diesen und anderen wesentlichen Änderungen in kritischer Auseinandersetzung.

Einführung und Schulung

Ermittlungen der Europäischen Kommission in Wettbewerbssachen

  • Rechtsanwalt und Avocat à la Cour Dr. Ralf Willer

Ermittlungen von Wettbewerbsbehörden wie der Europäischen Kommission (die „Kommission“) sind für den Schutz der Marktordnung vor Kartellbildung und dem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen unerlässlich. Das vergangene Jahr 2017 hat verdeutlicht, dass die Arbeit der Wettbewerbsbehörden nicht abnimmt – die Beamten zeigten nicht nur an der deutschen Automobilbranche, sondern ebenso an der Stahlindustrie und dem Bankensektor erhebliches Interesse. Ermittlungen der Kommission – wie auch anderer Wettbewerbsbehörden – bringen für die betroffenen Unternehmen in der Regel erhebliche Herausforderungen mit sich: Sie binden Ressourcen und können den Geschäftsbetrieb zeitweise ganz oder zum Teil zum Erliegen bringen.

Entscheidungskommentare

BGH Urteil vom 12.10.2016 – 5 StR 134/15 – „HSH Nordbank“

  • RA / FA StrafR Gernot Zimmermann

1. Die Anwendung des Untreuetatbestands ist auf „klare und deutliche" Fälle pflichtwidrigen Handelns zu beschränken; gravierende Pflichtverletzungen lassen sich nur dann bejahen, wenn die Pflichtverletzung evident ist.

2. Bei einem Verstoß gegen § 93 Abs. 1 S. 1 AktG liegt stets eine gravierende bzw. evidente Pflichtverletzung im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB vor.

3. Die in § 93 Abs. 1 S. 2 AktG kodifizierte Business-Judgement-Rule definiert einen „sicheren Hafen“. Die Einhaltung des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG schließt eine Pflichtverletzung nach § 93 Abs. 1 S. 1 AktG und damit auch eine Pflichtverletzung nach § 266 Abs. 1 StGB aus.

4. Umgekehrt begründet die Überschreitung der Grenzen des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG durch einen Verstoß gegen Informationspflichten allein noch keine Pflichtverletzung. Der Verstoß gegen § 93 Abs. 1 S. 2 AktG indiziert aber eine Pflichtverletzung, die bei schlechthin unvertretbarem Vorstandshandeln immer gegeben ist.

LG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2017 – 18 KLs-130 Js 1/12-2/15 (Scalping)

  • Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers

Die Strafkammer des LG Düsseldorf hatte im Rahmen ihrer Eröffnungsentscheidung den hinreichenden Verdacht der Strafbarkeit der Angeschuldigten wegen des sog. Scalping zu beurteilen. Mit ihrem Beschluss lehnt die Kammer die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, da nach ihrer Ansicht kein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen besteht.

Entscheidungen zum Insolvenzstrafrecht

  • Oberstaatsanwalt Raimund Weyand

Soll der für die inzwischen insolvente GmbH tätige Berufsträger (Rechtsanwalt/Steuerberater/Wirtschaftsprüfer) als Berufsgeheimnisträger in einem gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer geführten Strafverfahren als Zeuge aussagen, kann er von seiner Verschwiegenheitspflicht nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO so lange allein durch eine entsprechende Erklärung des Insolvenzverwalters entbunden werden, wie der Berufsträger nicht zugleich auch vom beschuldigten Geschäftsführer persönlich mandatiert worden war und beide Beratungsverhältnisse untrennbar miteinander verbunden waren.

Internationales

Länderbericht Schweiz: Aktuelles Wirtschaftsstrafrecht

  • RA Dr. Christina Galeazzi
  • RA Friedrich Frank

Rezensionen

Schneider/Geckert, Verhaltensorientierte Compliance – Ansätze und Methoden für die betriebliche Praxis

  • Syndikusrechtsanwältin Franziska Stapelberg

Quedenfeld, Dietrich/Füllsack, Markus et al., Verteidigung in Steuerstrafsachen

  • Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider

Minoggio, Unternehmensverteidigung – Vertretung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • Rechtsanwalt Dr. Christian Rathgeber

Adrian Fiedler, Das Doping minderjähriger Sportler – eine straf- und verbandsrechtliche Untersuchung

  • Dr. Andrej Dalinger

Ingo Bott, Das Recht zu strafen

  • Richter Dr. Daniel Gutman
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