Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-20 |
Die Bedeutung des Arbeitsstrafrechts hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Es wurden u.a. neue Straf- und Bußgeldtatbestände eingeführt oder schon bestehende Tatbestände verschärft. Parallel dazu wurde ein spezifischer arbeitsstrafrechtlicher Ermittlungsapparat auf- bzw. weiter ausgebaut. Im Bereich der illegalen Beschäftigung ist insbesondere die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geschaffen und mit einer großen personellen Kapazität und weitreichenden Ermittlungsbefugnissen ausgestattet worden. Mit dieser Entwicklung ist nach wie vor ein großer anwaltlicher Beratungs- und Verteidigungsbedarf verbunden. Auch in der Strafrechtswissenschaft wird dem Gebiet des Arbeitsstrafrechts zunehmend mehr Aufmerksamkeit gewidmet.
Am 14. November 2013 hat die Justizministerkonferenz in Berlin beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, welcher vom nordrhein-westfälischen Justizministerium erarbeitet wurde, in den Bundesrat einzubringen.
Typischerweise ist die Wahrung der Menschenrechte eine staatliche Aufgabe. Unternehmen sind insofern bisher vorrangig ethisch und gesellschaftlich verpflichtet. Dabei stand zunächst die menschenrechtskonforme Organisation der Abläufe im eigenen Unternehmen im Vordergrund. Überdies gewann in der jüngeren Vergangenheit auch die Verpflichtung der Wertschöpfungskette in dieser Hinsicht an Bedeutung.
Der Angeklagte H betrieb eine Detektei, bei welcher der Angeklagte K als Detektiv angestellt war. Privatpersonen wandten sich häufig zur Überwachung anderer Personen an diese Detektei. Bei einem solchen Auftrag war eine der praktizierten Observationsmaßnahmen die Erstellung von Bewegungsprofilen. Dazu wurden an die von der Zielperson regelmäßig genutzten Fahrzeuge GPS-Empfänger angebracht. Darunter befanden sich teilweise auch Fahrzeuge, welche nicht nur von der Zielperson genutzt wurden. Zur Anbringung der GPS-Empfänger wurden, auch ohne Berechtigung, private Grundstücke betreten.
Für einmal steht nicht die höchstrichterliche Rechtsprechung zum materiellen Wirtschaftsstrafrecht im Mittelpunkt des Länderberichts Schweiz. Vielmehr wird dieses Mal den gesetzgeberischen Neuerungen und dabei den Strafbestimmungen in der Verordnung zu der vom schweizerischen Stimmvolk gutgeheißenen „Abzocker-Initiative“ breiter Raum gewährt. Denn mit diesen betritt die Schweiz (insbesondere strafrechtsdogmatisch nicht unproblematisches) Neuland und es bleibt abzuwarten, ob sich die an die Verwaltungsräte und die Geschäftsleitung gestellten Anforderungen auch anderorts durchsetzen werden. Nicht unerwähnt bleiben sollen auch die Vernehmlassungsergebnisse zum Bundesgesetz zur Umsetzung der im Jahre 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI), mit welchen eine intensivere Geldwäschereibekämpfung ermöglicht werden soll. Zuletzt folgen Ausführungen zum Stand der parlamentarischen Initiative mit dem Titel „Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen“.
Vom 6. bis 8. Oktober 2013 fand auf Schloss Raesfeld in Nordrhein-Westfalen die 11. Internationale Korruptionsfachtagung statt. Im Fokus der dreitägigen Tagung standen die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden mit der Wirtschaft sowie die Korruption im Gesundheitswesen. Der nachfolgende Beitrag widmet sich den Diskussionen zur Kooperation von Unternehmen und Ermittlungsbehörden, denen angesichts ihrer praktischen Relevanz zu Recht eine besondere Bedeutung zukam.
Die Beschlagnahme umfangreicher Datensätze wurde in Wirtschaftsstrafverfahren lange Zeit als Wohltat gesehen. Hintergrund war der Blick auf die Alternative: die Beschlagnahme der EDV mit der Folge, dass der Mandant die unternehmenseigene EDV nicht mehr nutzen und die unternehmerische Tätigkeit nicht mehr fortgeführt werden konnte. Mittlerweile sehen sich Verteidiger vielerorts mit dem Problem konfrontiert, dass die Größe der beschlagnahmten Datenmengen - und hier insbesondere der beschlagnahmte Email-Verkehr – kaum noch beherrscht werden kann.
Mit Spitzenstrafverteidigerinnen verhält es sich in Deutschland so wie mit Sterne dekorierten Köchinnen in der Spitzengastronomie: Man kann sie an zwei Händen abzählen! Nach wie vor trifft man gestandene Strafverteidigerinnen in Deutschland nicht in dem gleichen Proporz zu ihren männlichen Kollegen an, wie beispielsweise Staatsanwältinnen oder Richterinnen auf Seiten der Justiz.
Die Autoren, Professoren an der TU Kaiserslautern (Prof. Dr. Reinhold Hölscher) und der TU Chemnitz (Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl) bzw. für die KfW-Bank tätig (Dr. Christian Hornbach), haben mit dem o.g. Handbuch ein Werk verfasst, das die Systeme der Geldwäschebekämpfung in der EU näher beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk haben sie dabei auf die Geldwäschebekämpfung und das entsprechende Risikomanagement in der Bankpraxis gelegt.
Das im Jahr 2012 in 2. Auflage erschienene Buch „Strafprozessrecht“ von Rechtsanwältin Sabine Tofahrn ist Teil der Reihe „JURIQ-Erfolgstraining“. Bei dieser handelt es sich um eine vom C.F. Müller-Verlag herausgegebene Skriptensammlung, die sich in erster Linie an Studenten richtet – ausweislich des Selbstverständnisses der Herausgeber an Studienanfänger gleichermaßen wie an Examenskandidaten.
Mit dem Buch „Referendarausbildung in Strafsachen“ ist den Verfassern Charchulla und Welzel ein gutes Buch zur Ausbildungsliteratur im Referendariat gelungen. Man kann dieses Buch dem Referendar empfehlen. Die ausbildungsrelevante Tätigkeit beim Staatsanwalt, Strafrichter und Strafverteidiger wird in knapper Darstellung auf den Punkt gebracht. Das Buch ist zu einem Preis von € 22,95 zudem sehr preiswert.
Mit seiner im Jahr 2011 an der Universität Konstanz eingereichten Dissertation befasst sich Daniel Schuh intensiv und umfassend mit dem aktuellen Stand des Computerstrafrechts in den drei deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz. Hierbei werden die jeweils neusten Veränderungen in einer Synopse gegenübergestellt. Weiterhin werden die europäischen und internationalen Grundlagen, die Cybercrime Convention, der EU Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme und das Phänomen Computerkriminalität mit ihrer statistischen Bedeutung dargestellt.
Vorliegendes Werk ist eine Zusammenstellung von 16 Einzelbeiträgen, die sich auf die vier Themengebiete Rechnungslegung, Controlling und Compliance, Aufsichtsrat und Abschlussprüfung und schließlich Due Diligence unterteilen. Die Beiträge geben – ergänzt um weitere Informationen und Literaturhinweise – die Diskussionsinhalte der 9. Hamburger Auditing Conference 2011 wieder. Hinzugefügt wurden sechs weitere Aufsätze aus dem Forschungsprogramm des Lehrstuhls für Revisions- und Treuhandwesen der Universität Hamburg, welchen der Mitherausgeber Prof. Dr. Freidank leitet.
Bei Matthis S. Fifkas und Andreas Falkes (Hrsg.) „Korruption als internationales Phänomen – Ursachen, Auswirkungen und Bekämpfung eines weltweiten Problems“ handelt es sich um einen interdisziplinären Sammelband. Einen globalen Ansatz verfolgend setzt sich der Band selbst zum Ziel, „dem Leser die Vielschichtigkeit von Korruption... zu veranschaulichen.“ Dies soll durch eine fächerübergreifende Zusammenstellung von zehn wissenschaftlichen Beiträgen gelingen, die zum überwiegenden Teil auf einer Vortragsreihe der Universität Erlangen- Nürnberg basieren.
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