Die Beschlagnahme umfangreicher Datensätze wurde in Wirtschaftsstrafverfahren lange Zeit als Wohltat gesehen. Hintergrund war der Blick auf die Alternative: die Beschlagnahme der EDV mit der Folge, dass der Mandant die unternehmenseigene EDV nicht mehr nutzen und die unternehmerische Tätigkeit nicht mehr fortgeführt werden konnte. Mittlerweile sehen sich Verteidiger vielerorts mit dem Problem konfrontiert, dass die Größe der beschlagnahmten Datenmengen - und hier insbesondere der beschlagnahmte Email-Verkehr – kaum noch beherrscht werden kann.
Konsequent hat sich ein Markt diverser Anbieter entwickelt, die „E–Discovery“–Tools bewerben, mit denen eine Analyse von größeren Datenmengen erleichtert werden soll. Die vorliegende Monographie beschäftigt sich mit der E–Discovery und dem Information Governance im internationalen Kontext. Der Titel mag auf den ersten Blick kein „klassisches“ Thema der Strafverteidigung in Wirtschaftstrafsachen behandeln, doch würde diese Sicht angesichts der beschriebenen Entwicklung zu kurz greifen. Die Erfahrungen mit der „E–Discovery“ aus internationalen Rechtsstreitigkeiten können helfen, den Blick für Strategien zur Datenanalyse in Wirtschaftsstrafverfahren zu schärfen. Hinzu kommt, dass der zur Prävention von Strafverfahren beauftragte Unternehmensverteidiger die Fähigkeit des Unternehmens zur Identifizierung, Sicherung und zum Export von Daten in seine Erwägungen einbeziehen muss. Ein Unternehmen, das Ermittlungsbehörden in kürzester Zeit treffsicher Datensätze zur Verfügung stellen kann, kann unter Umständen die Beschlagnahme weitflächiger Datenareale verhindern und somit die Gefahr von Zufallsfunden minimieren.
| Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
| ISSN: | 2193-9950 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-01-20 |
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