Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-10-16 |
Leitet die Staatsanwaltschaft gegen ein Unternehmen und/oder gegen einzelne Mitarbeiter ein Ermittlungsverfahren ein, setzt dies das Unternehmen und die verantwortlichen Entscheidungsträger unter erheblichen Druck. In dieser Drucksituation stehen die Strafverteidigung, der Reputationsschutz, die Sicherung von Haftungsansprüchen und ggf. die interne Aufklärung im Fokus der Entscheidungsträger.
Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, ob, wann und wo eine Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr von Gegenständen in den Europäischen Zollraum anfällt und wie sich die diesbezügliche höchstrichterliche Rechtsprechung des EuGH zur Frage des „Verbrauchens” von zu verzollenden Gegenständen auf das Entstehen des Einfuhrumsatzsteueranspruchs auswirkt.
Urteilsanmerkung zu: BVerfG Beschluss vom 21.7.2025 – 1 BvR 398/24, BeckRS 2025, 23146
Oft werden Strafverfahren gegen Auflagen und Weisungen nach § 153a StPO eingestellt. Ob die Einstellung des Verfahrens gegen eine Wiedergutmachungsauflage oder die Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse erfolgt, spielt in der Praxis meist nur eine untergeordnete Rolle.
Die seit 2021 tätige AG bemühte sich zunächst, die dem geltenden Recht zugrundeliegende Systematik herauszuarbeiten, stieß dabei aber an etliche Grenzen. Das Gesetz dient zum Teil gegensätzlichen Interessen, ist zielorientiert ausgerichtet, aber nicht durchweg mit angrenzenden Rechtsgebieten harmonisiert.
„Der” Hüls/Reichling ist aus der steuerstrafrechtlichen Kommentarliteratur nicht mehr wegzudenken. Es überrascht daher nicht, dass kürzlich bereits die dritte Auflage dieser 2016 erstmals erschienenen Reihe vorgelegt wird.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.