Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-12-01 |
Das Umweltstrafrecht ist in den zurückliegenden Jahren zunehmend in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden sowie insbesondere auch des europäischen Normgebers gerückt. Denn die Bekämpfung von Umweltkriminalität kann angesichts häufig grenzüberschreitender Sachverhalte naturgemäß nicht an Staatsgrenzen haltmachen.
Bei den neueren Sanktionspaketen steht nebst Erweiterung der schon bestehenden Verbote und Sanktionslisten vor allem die Bekämpfung von Sanktionsumgehungen im Mittelpunkt. Denn seit längerer Zeit ist klar, dass die EU-Sanktionen gegen Russland vor allem über nicht-sanktionierte Drittländer massiv umgangen werden.
Ein Strafverfahren kann für den Betroffenen oft weitaus mehr Konsequenzen mit sich bringen als die am Ende des Verfahrens stehende strafrechtliche Sanktion. Insbesondere wenn der Betroffene einer bestimmten Berufsgruppe angehört, ein sicherheitsrelevantes Hobby ausübt oder gewisse Ämter oder Unternehmenspositionen bekleidet oder bekleiden will, kann die außerstrafrechtliche Folge teils gravierende Konsequenzen haben.
Im Jahr 2017 gab der deutsche Gesetzgeber dem steigenden internationalen Druck nach und fasste den § 129 StGB im Rahmen des 54. Strafrechtsänderungsgesetz u.a. in der Absicht neu, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen insbesondere auch Wirtschaftsstraftäter als kriminelle Vereinigung zu erfassen.
Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 17.04.2024 (1 StR 403/23)
Anmerkung zu BVerfG vom 11.11.2024 – 1 BvR 1085/24
„Ein klares und übersichtliches Außenwirtschaftsrecht kommt insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute, die nicht über Rechtsabteilungen verfügen. Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung wurden daher 2013 grundlegend modernisiert – und mehr als fünfzig Jahre nach ihrem Inkrafttreten sprachlich überarbeitet und gestrafft.”
Die Tagung „Junges Wirtschaftsstrafrecht 6.0 – die Klimakrise und das Wirtschaftsstrafrecht” fand am 11. Oktober 2024 in Frankfurt am Main (sowie online) als Gemeinschaftsveranstaltung des WisteV sowie des Junges Strafrecht e.V. unter der Organisation und Leitung von Prof.’in Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy (Universität Bielefeld) und RAin Dr. Ricarda Schelzke statt.
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