Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-26 |
Complianceanforderungen an exportierende Unternehmen variieren u.a. nach Branche, Ware, Destination, Abnehmer und Endverwendung. Zur Konkretisierung der jeweiligen Anforderungen existieren unterhalb der recht abstrakten gesetzlichen bzw. unionsrechtlichen Ebene zahlreiche Dokumente wie Empfehlungen und Merkblätter, die sich sowohl im Grad ihrer (faktischen) Verbindlichkeit als auch in ihrer sachlichen Reichweite und ihren Inhalten unterscheiden. Solche Dokumente betreffen auch die zum 9.9.2021 in reformierter Fassung in Kraft getretene Dual-Use-VO 2021/821. Während ein spezielles BAFA-Merkblatt den neuen und nicht unbedingt selbsterklärenden Art. 5 Dual-Use-VO 2021/821 für den Export von Überwachungstechnologie gezielt in den Blick nimmt, betrifft die Empfehlung (EU) 2019/1318 der Kommission noch ausschließlich die von Art. 3 und 4 der früheren Dual-Use-VO 428/2009 erfassten, militärisch verwendbaren Güter. Gleichwohl verweist just jenes spezielle Merkblatt des BAFA zu Art. 5 Dual-Use-VO 2021/821 ausdrücklich auf die Empfehlung (EU) 2019/1318 der Kommission und sorgt damit für zusätzliche Verwirrung.
Dr. Aleksandar Zivanic ist der Gewinner des Aufsatzwettbewerbs der WiJ im Jahr 2023. Er beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Frage, welche Bedeutung die strafrechtliche Konkurrenzlehre – insbesondere im Verhältnis von Hehlerei und Geldwäsche – bei der Anwendung des neuen Einziehungsrechts entfaltet.
Die Verfasser widmen sich aktuellen Themen und Dauerbrennern bei der Beratung von Unternehmen zur HR Compliance, die eine nicht zu unterschätzende bußgeld- und/oder strafrechtliche Komponente aufweisen und vor dem Hintergrund der Haftungsvermeidung beleuchtet werden. Der vorliegende Beitrag fasst Teil 1 der dreiteiligen WisteV Lunch Lecture Vortragsreihe – Arbeitszeit Compliance – zusammen.
BSG Urteil vom 20.7.2023 – B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R und B 12 BA 4/22 R
BGH, Beschluss vom 12.05.2022 – 5 StR 398/21, ZInsO 2022, 2192
Die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV) bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität” Stellung nehmen zu dürfen. Angesichts der Kürze der eingeräumten Frist bitten wir allerdings um Verständnis dafür, dass wir uns auf die Betrachtung von Leitlinien konzentrieren.
Am 21. und 22. Januar 2023 fand in Frankfurt am Main die 14. WisteV-wistra-Neujahrstagung statt. Zu dem Thema Risiken und Nebenwirkungen von Wirtschaftsstrafverfahren referierten und diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis in verschiedenen, mitunter zeitgleich stattfindenden Arbeitsgruppen zu außerstrafrechtlichen Folgen von Strafverfahren für Beschuldigte oder betroffene Unternehmen. Zuletzt pandemiebedingt als Online- oder Hybridveranstaltung organisiert, stand die diesjährige Tagung wieder ganz im Zeichen der Diskussion vor Ort und eines lebhaften Austauschs auch außerhalb der Vortragszeiten.
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