Oft werden Strafverfahren gegen Auflagen und Weisungen nach § 153a StPO eingestellt. Ob die Einstellung des Verfahrens gegen eine Wiedergutmachungsauflage oder die Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse erfolgt, spielt in der Praxis meist nur eine untergeordnete Rolle. Der Mandant und sein Verteidiger sind zumeist froh, das Strafverfahren zu einem Ende gebracht zu haben. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29.01.2025 (Az. X R 6/23) zeigt aber einmal mehr, dass sich auch Verteidiger die steuerlichen Folgen ihrer Verhandlungen mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden bewusst machen sollten.
| Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
| ISSN: | 2193-9950 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-10-20 |
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