COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2020"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (577)
  • Titel (31)

… nach Dokumenten-Typ

  • eJournal-Artikel (250)
  • eBook-Kapitel (222)
  • News (106)
  • eBooks (3)
Alle Filter entfernen

Am häufigsten gesucht

Unternehmen Rechnungslegung Banken PS 980 Arbeitskreis Controlling Kreditinstituten Management Rahmen deutsches Compliance Fraud Risikomanagement Governance Instituts
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Suchergebnisse

581 Treffer, Seite 17 von 59, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eJournal-Artikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2020

    Alles so vereinbart?

    Die Erforderlichkeit bei werbebasierten Geschäftsmodellen
    Heiko Dünkel
    …. Auch aus systematischen Erwägungen spricht mehr dafür. Für Unternehmen, die ihr eigenes Geschäftsmodell nicht verständlich auf den Punkt bringen können… …Unternehmen für Datenverarbeitungen zur Anzeige personalisierter Werbung informierte, freiwillige Einwilligungen bzw. müssen sie eine erfolgreiche (!) Abwägung… …Unternehmen nicht anders sehen. Doch existiert darüber hinaus noch etwas Anderes? Eine Art Werbeerlebnis vielleicht? Es gibt jedenfalls aus Sicht des Verfassers… …. Kühling/ Buchner/Petri: Art. 6, Rn. 38 ff.). Das Unternehmen sieht das im oben erwähnten Verfahren naturgemäß etwas anders. Soweit Daten für die… …dem Bundespreis der Stiftung Verbraucherschutz ausgezeichnet wurde, bleibt das Unternehmen dieser Linie treu: „Facebook now claims to have concluded… …dürfte bei den Aufsichtsbehörden nicht unbedingt verfangen. Nach den eingangs erwähnten Leitlinien kommt es nicht darauf an, was ein Unternehmen im… …unmöglich. Für sie muss sich das Unternehmen vielmehr eine andere Rechtsgrundlage suchen. Wertungswidersprüche zum sonstigen Verbraucherrecht ergeben sich… …Facebook könnte das Unternehmen übrigens schon an der verbraucherrechtskonformen Beschreibung des Vertragsgegenstandes scheitern: „Facebook argumentiert…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Revision des Internen Kontrollsystems

    Debitorenmanagement (Forderungen)

    Sami Abbas, Sabine Bohlenz, Martin Guder, Clemens Jung, u.a.
    …ein, die in den Geschäftsbüchern und der Bilanz der Unternehmen zu registrieren ist.108) Die Buchung und Bearbeitung der Forderungen aus LuL erfolgt in…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Datenschutz für Vereine

    Der Datenschutzbeauftragte im Verein – Benennung, Beendigung der Tätigkeit und Stellung im Verein

    Dr. Frank Weller
    …85 12 Der Datenschutzbeauftragte im Verein – Benennung, Beendigung der Tätigkeit und Stellung im Verein Kaum ein Unternehmen in der…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 142 Gebühren und Auslagen

    Fetzer
    …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32–34 I. Europarechtliche Grundlagen Art. 12 Abs. 1 der Genehmigungs-RL1 gestattet den Mitgliedstaaten, von Unternehmen, die auf Grundlage einer…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 116 Aufgaben und Befugnisse

    Fetzer
    …sorgen, dass sie rechtlich und funktional von allen Unternehmen unabhängig sind, die elektronische Kommunikationsnetze, -geräte oder -dienste anbieten… …. WennMitgliedstaaten weiterhin an Unternehmen beteiligt sind, die elektronische Kommunikationsnetze und/oder -dienste bereitstellen, oder diese kontrollieren, müssen sie… …oder für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen nach den Art. 20 oder 21 Rahmen-RL zuständigen nationalen Regulie- rungsbehörden… …der Unabhängigkeit der BNetzA knüpft an die Tatsache an, dass sich die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost als Unternehmen mit nach wie vor… …– regelmäßig als Schlichtungsstelle im Streit zweier Unternehmen tätig werden.47 Die verfahrensmäßige 12 Fetzer TKG §116 Organisation 48 Vgl…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 35 Verfahren der Entgeltgenehmigung

    Fetzer
    …Kosteninformationen kann sie zusätzlich 1. Preise solcher Unternehmen als Vergleich heranziehen, die entsprechende Leistun- gen auf vergleichbaren, dem Wettbewerb… …Unternehmen die in §34 genanntenUnterlagen nicht vollständig vorgelegt hat. (4) Die Bundesnetzagentur soll die Genehmigungmit einer Befristung versehen. (5)… …Zeitpunkt der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch das Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht. Das Gericht kann im Verfahren nach §123… …Vertragspartner gemäß Absatz 5 Satz 1 Zugangs- leistungen nachfragt und dieses Unternehmen im letzten Geschäftsjahr vor der Kla- geerhebung, für das ein… …Jahresabschluss vorliegt, einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro erzielt hat. Umsätze verbundener Unternehmen im Sinne des §3 Nummer 29 sind zu… …berücksichtigen, wenn die verbundenen Unternehmen ebenfalls Umsätze auf Telekommunikationsmärkten erzielen. (6) In demVerfahren nach Absatz 5 in Verbindung mit §123… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5. Rückwirkend höhere Zahlungen an das marktmächtige Unternehmen begrenzt (Abs. 5, Abs. 5a)… …Unternehmen be- grenzt, §35 Abs. 5 TKG. II. Europarechtliche Grundlagen Art. 13 Abs. 2 Zugangs-RL2 sieht vor, dass die BNetzA im Rahmen der Entgeltregulie-… …Methoden zur Informationsbeschaffung (Abs.1) 1. Anwendbarkeit Zusätzlich zu den Kosteninformationen durch das antragstellende Unternehmen kann die BNetzA… …. 2 TKG: Die BNetzA kann selbst darüber entscheiden, ob ein marktmächtiges Unternehmen die ihm von der BNetzA auferlegte Rechnungslegungsmethode…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 126 Untersagung

    Graulich
    …1Graulich §126 TKGUntersagung Abschnitt 2 Befugnisse §126 Untersagung (1) Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass ein Unternehmen seine… …sie das Unternehmen zur Stellungnahme und Abhilfe auf. Sie setzt dem Unternehmen für die Abhilfe eine Frist. (2) Kommt das Unternehmen innerhalb der… …. Hierbei ist dem Unternehmen eine angemessene Frist zu setzen, um denMaßnahmen entsprechen zu können. (3) Verletzt das Unternehmen seine Verpflichtungen in… …fenden Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt hat, ob die vorläufigeMaßnahme bestätigt, aufgehoben oder… …und Betreibern öffentlicher Versorgungsnetze, die keine Unternehmen sind, entsprechend. (7) Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass ein Anbieter seine… …daraufhin ein, ob Unternehmen die an die Allgemeingenehmigung oder an die Gewährung von Nutzungsrechten ge- knüpften Bedingungen einhalten, zu deren… …Genehmigungs-RL dürfen die nationalen Regulierungsbehörden von den Unternehmen im Rahmen der Allgemeinge- nehmigung oder der Nutzungsrechte nur diejenigen… …Genehmigungs-RL den entsprechenden Unternehmen mitzuteilen, für welchen speziellen Zweck die Informationen benutzt werden sollen. 3. Sanktionen bei… …Fristsetzung von den Unternehmen Abhilfe verlangen. Im Miss- erfolgsfall trifft die Regulierungsbehörde nach Art. 10 Abs. 3 Genehmigungs-RL Abhil- femaßnahmen… …ohne Erfolg, können die nationalen Regulierungsbehörden nach Art. 10 Abs. 5 Genehmigungs-RL dazu ermächtigt werden, ein Unternehmen mit genau bestimmten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 5/2020

    Ausgewählte Rechtsprechung und Verfahren

    Philipp Müller-Peltzer, Ilan Leonard Selz
    …Unternehmen werden weiterhin mit Rechtsunsicherheit konfrontiert, wie dieser Beitrag zeigt. Bis zum 28. Mai 2020 gingen die meisten Stimmen in der Literatur in… …richtlinienkonformen Auslegung des § 15 Abs. 3 S. 1 TMG ergeben sich aus dem Urteil auch noch weitere, praktisch sehr relevante Fragen bei der Umsetzung für Unternehmen… …. Risikoaffine Unternehmen könnten es also darauf anlegen, mit umfassenden Datenschutzeinstellungen bei Google Analytics und ausführlicher Begründung das Tool… …ein großes Thema. Der BGH hat es leider nicht geschafft, hier überzeugend für mehr Klarheit zu sorgen. Deshalb sind Unternehmen auch weiterhin gut… …haben Cookies im Blick und werden aufmerksam verfolgen, wie Unternehmen ihre Websites nach dem Urteil gestalten. Quellen: juris.bundesgerichtshof.de… …Auswirkungen insbesondere auf die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA haben. Mehr oder weniger betroffen sind alle europäischen Unternehmen, die… …Überprüfung des Datenschutzniveaus durch den Verantwortlichen für erforderlich. Klar ist zudem, dass alle europäischen Unternehmen mit Dienstleistern in… …, europäischen Unternehmen den gleichen Prüfungsmaßstab wie einem EU-Organ aufzuerlegen. Die Prüfung kann nicht „im Lichte“ der Prüfkriterien des Art. 45 Abs. 2… …auf der Website noyb.eu vor. Schon wenige Tage nach dem Urteil hat er einen Fragenkatalog veröffentlicht, den ­Unternehmen nutzen können, um ihre US-… …relativ weitgehende und problematische Zugriffsrechte auf die Datenbestände der erfassten Unternehmen einräumt. Fraglich ist jedoch, wie damit umzugehen ist…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 39 Entgeltregulierung bei Endnutzerleistungen

    Heinickel, Scherer
    …Regulierungsziele nach §2 führen würden, kann die Bundesnetzagentur Entgelte von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht bezüg- lich des Angebots von… …Bundesnetzagentur unter Beachtung von Absatz 1 Satz 1 Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht verpflichten, ihr Entgeltmaßnahmen zwei Monate vor dem geplanten… …ohneweiteres auf eine Vielzahl von anderen Endnutzern übertragbar sind, unmittelbar nach Vertragsabschluss zur Kenntnis zu geben. (4) Sofern ein Unternehmen, das… …, die Bestandteile enthält, die gleichermaßen für ein Angebot auf dem Endkundenmarkt wesentlich sind, ist das Unternehmen verpflichtet, gleichzeitig mit… …Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht kein solches Vorleistungsan- gebot vorlegt, kann die Bundesnetzagentur die Forderung des Endkundenentgelts ohneweitere… …Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht „geeignete regulatorische Verpflichtungen“ auferlegt, wenn die Regulie- rungsbehörde „zu dem Schluss kommt, dass die… …de- terminierten Eingriffsvoraussetzungen Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auch nicht entgeltbezogene Verpflichtungen aufzuerlegen. Indem das… …Satz 2 TKG enthält nunmehr die Möglichkeit der BNetzA, das regulierte Unternehmen zur Vorlage von geplanten Entgeltmaßnahmen zu verpflichten; zuvor ergab… …unternehmerische Freiheit der regulierten Unternehmen dar, da ihnen nach §39 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. §37 Abs. 1 TKG die Erhebung von Entgelten bis zu deren Genehmigung… …Endnutzerentgelte marktmächtiger Unternehmen der Pflicht zur Entgeltge- nehmigung unterwerfen (§39 Abs. 1 TKG); die Anordnung der ex-ante-Regulierung für…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Risk, Fraud & Compliance" Ausgabe 4/2020

    Der Mindestlohn und seine Tücken

    Beachtung von Besonderheiten des Mindestlohngesetzes, um nicht in die Haftungsfalle zu laufen
    Dr. Yvonne Conzelmann
    …Kontrollinstanz für Verstöße gegen das MiLoG, 2.500 Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, und in jedem zweiten Fall mussten Bußgelder gezahlt werden… …Conzelmann ist als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main tätig. Sie berät nationale und internationale Unternehmen insbesondere im Bereich Litigation, Compliance… …aufzunehmen, wonach Ansprüche nach dem MiLoG von der Abgeltung nicht betroffen sind. 30 Dem Betriebsrat obliegt im Unternehmen auch eine… …Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, sogenannte Vergabesperre. 38 Dieser weitere Sanktionsmechanismus ist für eine Vielzahl von Unternehmen… …demnach auch solche Unternehmen für die Zahlung des Mindestlohns haften, die andere Unternehmen mit der Erbringung von Werks- oder Dienstleistungen… …beauftragen, sollten die beauftragenden Unternehmen prüfen, ob das engagierte Subunternehmen sich an das Mindestlohngesetz hält (§ 13 MiLoG in Verbindung mit §… …einen eine Auskunftspflicht zu vereinbaren. Und zum anderen auch eine Vertragsstrafe in das vertragliche Regelwerk zwischen beauftragendem Unternehmen und… …zu überwachen. Dies befreit das beauftragende Unternehmen zwar nicht von der zivilrechtlichen Haftungsverpflichtung gegenüber den Arbeitnehmern… …Haftung des Auftraggebers bei der Beauftragung von Werksund Dienstleistungen für seine Subunternehmer. Daher sollte das beauftragende Unternehmen bei der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 15 16 17 18 19 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück