Kaum ein Unternehmen in der freien Wirtschaft, kein Verband und kein Verein sollten es sich heutzutage mehr leisten, ohne einen Verantwortlichen für den Datenschutz zu arbeiten. Wie bereits festgestellt wurde, sind auch viele Vereine als nicht-öffentliche Stellen vom Gesetzgeber verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Allerdings ist dieser Datenschutzbeauftragte nicht zu verwechseln mit den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, den Landes-Datenschutzbeauftragten. Beispiel Hessen: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, (https://datenschutz.hessen.de/ datenschutz/vereine, Abrufdatum 23. 04. 2020) sowie Bezeichnung der Behörde in Bayern: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, (https://www.lda. bayern.de/, Abrufdatum 23. 04. 2020).
Seiten 85 - 101
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
