Kaum ein Unternehmen in der freien Wirtschaft, kein Verband und kein Verein sollten es sich heutzutage mehr leisten, ohne einen Verantwortlichen für den Datenschutz zu arbeiten. Wie bereits festgestellt wurde, sind auch viele Vereine als nicht-öffentliche Stellen vom Gesetzgeber verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Allerdings ist dieser Datenschutzbeauftragte nicht zu verwechseln mit den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, den Landes-Datenschutzbeauftragten. Beispiel Hessen: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, (https://datenschutz.hessen.de/ datenschutz/vereine, Abrufdatum 23. 04. 2020) sowie Bezeichnung der Behörde in Bayern: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, (https://www.lda. bayern.de/, Abrufdatum 23. 04. 2020).
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