Das Gesetz zur Regelung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz (MiLoG)) ist am 16. August 2014 in Kraft getreten und hat bundesweit flächendeckend und branchenübergreifend einen Mindestlohn pro Zeitstunde festgelegt. Unter dem Mindestlohn versteht man das kleinste rechtlich zulässige Arbeitsentgelt, welches für die erbrachte Leistung des Arbeitnehmers zu entrichten ist. Der Schutz dieses Gesetzes dient dazu, Arbeitnehmer vor unangemessenen Niedriglöhnen zu schützen und Lohndumping entgegenzuwirken. Der Mindestlohn pro Zeitstunde beträgt seit dem 1. Januar 2020 9,35 Euro. Seit Einführung des Mindestlohns ist dieser damit kontinuierlich jährlich angestiegen. So betrug der Mindestlohn bei der Einführung zum 1. Januar 2015 noch 8,50 Euro.
Im Jahr 2017 hat der Zoll, die zuständige Kontrollinstanz für Verstöße gegen das MiLoG, 2.500 Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, und in jedem zweiten Fall mussten Bußgelder gezahlt werden, sodass insgesamt 4,2 Millionen Euro zusammengekommen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2020.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-03 |
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