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Immaterielle Vermögenswerte

Die bilanzielle Behandlung immaterieller Vermögenswerte ist primär in IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte geregelt. Wie bei der Bilanzierung von Sachanlagen (IAS 16) können bei immateriellen Vermögenswerten auch die ergänzenden Regelungen des
– IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse,
– IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand,
– IAS 23 Fremdkapitalkosten sowie
– IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
relevant sein.
Zudem existiert mit dem SIC-32 eine Interpretation zum IAS 38, welche sich speziell mit der bilanziellen Behandlung von Ausgaben für die Entwicklung einer Website befasst.

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