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Marktmissbrauchsverordnung  
22.07.2026

MAR-Reform entlastet Emittenten bei mehrstufigen Vorgängen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die MAR-Reform verschiebt die Grenze zwischen interner Vorbereitung und öffentlicher Mitteilung. (Grafik: Generiert mit GPT Image 2, Prompt und Bearbeitung mit ChatGPT: Redaktion)
Seit dem 5. Juni 2026 gelten neue Vorgaben der europäischen Marktmissbrauchsverordnung, kurz MAR. Sie regelt unter anderem, wann börsennotierte Unternehmen kursrelevante Insiderinformationen per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen müssen. Einzelne Zwischenschritte länger laufender Vorgänge sind nun grundsätzlich erst beim abschließenden Ereignis zu melden.

Bei Unternehmenstransaktionen können damit etwa ein Letter of Intent, die Due Diligence oder laufende Vertragsverhandlungen zunächst intern bleiben. In vielen Fällen entfallen formale Aufschub-Beschlüsse, wiederkehrende rechtliche Prüfungen und zusätzliche Dokumentation. Darauf weisen Tobias Reiter und Diandra Friedl in einem Online-Beitrag von Rödl & Partner hin.

Die Zwischenschritte behalten jedoch ihren Status als Insiderinformationen. Insiderhandelsverbote, Hinweispflichten und Insiderlisten gelten unverändert. Emittenten müssen den Informationszugang begrenzen, externe Berater einbeziehen und mögliche Vertraulichkeitsverluste früh erkennen.

Dringen Informationen nach außen, bleibt die Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung bestehen. Unternehmen sollten deshalb ihre MAR-Richtlinien anpassen, finale Ereignisse definieren und klare Zuständigkeiten für Bewertung, Überwachung und Eskalation festlegen.

Die Reform senkt den Verwaltungsaufwand, erhöht aber die Bedeutung wirksamer Geheimhaltungsprozesse.

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Hohe Stakeholder-Erwartungen an unternehmerische Transparenz und klare Kommunikation, aber auch die gestiegene gesellschaftliche Sensibilität für gute und regelkonforme Unternehmenssteuerung nehmen Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien in die Pflicht. Auch Sanktions- und Haftungsrisiken müssen Sie mit Weitsicht und geeigneten Instrumenten begegnen, im Großkonzern genauso wie im Mittelstand.

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