COMPLIANCEdigital
 
IDW S 6  
13.10.2017

IDW-Anforderungen an Sanierungskonzepte

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Neufassung des bisherigen IDW S 6 verabschiedet (Foto: Jeremy Maude)
Das IDW hat den Entwurf einer Neufassung des bisherigen IDW S 6 verabschiedet. Er gibt vor, welche Anforderungen und Inhalte ein Sanierungsgutachten zu erfüllen hat.
Der Entwurf zur Neufassung des IDW S 6 hält an den Kernanforderungen zur Erstellung von Sanierungskonzepten fest. Er unterscheidet sich vom bisherigen Standard im Wesentlichen durch kürzere bzw. gestrichene Ausführungen zu erläuternden Grundlagen. Dies gilt insbesondere zu Krisenstadien, zu Maßnahmen zur Überwindung der Krisenstadien, zum Leitbild des sanierten Unternehmens, etc.. Diese bisherigen Ausführungen sollen mit der finalen Verabschiedung jedoch nicht ersatzlos gestrichen, sondern in eine ebenfalls geplante Neufassung der sogenannte Fragen und Antworten (F&A zu IDW S6) einfließen.

Klarstellungen und Anpassungen für KMU

Neben der Straffung der Ausführungen werden einzelne Details klargestellt. So wird deutlicher als bisher erläutert, dass bei einem Sanierungskonzept für wenig komplexe Unternehmen (z.B. bei zahlreichen KMU) zwar alle Anforderungen erfüllt sein müssen, die Detailtiefe der Beschreibungen aber nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit entsprechend angepasst werden kann.

Hinweis: Die Entwurfsfassung steht unter www.idw.de zum Download bereit. Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zu dem Entwurf können noch bis zum 31.1.2018 beim IDW eingereicht werden. Über den Fortgang und weitere Hinweise zu den Inhalten der Entwurfsfassung wird in der Ausgabe 06/2017 der KSI informiert werden, die Anfang November erscheint.

 (ESV/ms)