Entwaldungsfreie Lieferketten
„EUDR ante portas“ – oder doch nicht? Bis zum 30.12.2024, dem ursprünglichen Datum der Anwendung der EU Deforestation Regulation (EUDR), schien die Zeit bereits sehr knapp. Jedoch wurde auf Initiative der EU-Kommission vom 2.10.2024 mit Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates das Anwendungsdatum auf den 30.12.2025 für große Unternehmen und für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf den 30.6.2026 verschoben. Da am 14.11.2024 das Europäische Parlament weitere Änderungen, insbesondere die Einführung der Länderkategorie „kein Risiko“, annahm, muss nun über das Trilog-Verfahren noch ein informeller Kompromiss gefunden und von Rat und Parlament verabschiedet werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2024.06.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7792 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-12-06 |