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Weckruf für die Betriebswirtschaftslehre: Mehr Praxistransfer!

Mit einem „Saarbrücker Plädoyer für eine normative und praxisbezogene Betriebswirtschaftslehre“ haben sich führende Wissenschaftler gegen eine zu praxisfremde Forschung in der Betriebswirtschaftslehre gewendet:

„Eine Rückbesinnung auf die theoriebasierte Umsetzung der universitären Forschung in die Praxis ist notwendig und überfällig.“ Solche Forderungen nach einem Umdenken in der BWL wurden einige Monate zuvor auch anlässlich der Würzburger Pfingsttagung des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. laut (s.u. www.bwl2013.de, vgl. Einzelheiten im Bericht von Hillmer, Zur Zukunft der Betriebswirtschaftslehre, KoR 2013, S. 498 ff.).

Mit dem nun vorgelegten „Saarbrücker Plädoyer“ haben sich unter der Federführung von Prof. Dr. Karlheinz Küting sowie Prof. Dr. Heinz Kussmaul an der Universität des Saarlandes tätige Professoren zu einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengefunden. Die Unterzeichner wenden sich insbesondere dagegen, dass im Kontext der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und des Externen Rechnungswesens einschließlich der Wirtschaftsprüfung eine zunehmende Ausrichtung zahlreicher Fachvertreter am statistisch-empirischen Forschungsansatz vermehrt zu Lasten der klassischen normativen Forschung gehe (zur Veröffentlichung unter der Autorenschaft von Prof. Dr. Karlheinz Küting, Prof. Dr. Heinz Kussmaul, Prof. Dr. Hartmut Bieg, Prof. Dr. Claus-Peter Weber, Prof. Dr. Gerd Waschbusch, Prof. Dr. Alexander Baumeister, Prof. Dr. Wolfgang Wegener, Prof. Dr. Michael Olbrich und Prof. Dr. Alois Paul Knobloch siehe in DB 2013, S. 2097 ff. = DB0610852).

Dieser normative Forschungsansatz ist aus der Sicht der Verfasser des o.g. Plädoyers durch einen Gedankenaustausch von Theorie und Praxis geprägt und führt zu gleichermaßen theoriebasierten und praxisrelevanten Forschungsergebnissen. Damit sei es in der Vergangenheit immer wieder gelungen, das steuer- und das handelsrechtliche Normengerüst fruchtbringend fortzuentwickeln und auf diese Weise auch die Einheit von universitärer Forschung und Lehre zu wahren. Obwohl das Interne Rechnungswesen und das Controlling nicht von extern vorgegebenen Normen und damit gesetzlichen Regelwerken geprägt sind, werde auch dort ausgehend von zweckbezogenen und entscheidungsorientierten Analysen ein im Grundsatz vergleichbarer Forschungsansatz herangezogen. Dies solle zwar in keiner Weise – so wird mehrfach betont – die statistisch-empirische und damit im Ansatz induktive Forschungsrichtung in Frage stellen, sondern vielmehr im Sinne der Pluralität durch die gleichberechtigte Anerkennung der normativen und damit im Ansatz deduktiven Forschungsrichtung Wettbewerb generieren.

Die in der o.g. Stellungnahme vertretene Position lässt sich wie folgt zusammenfassen: „Der normative Forschungsansatz führt einerseits zur permanenten Kommunikation zwischen Theorie und Praxis und im Ergebnis zu einem wissenschaftlich fundierten Wissenstransfer in die weit verstandene Praxis sowie andererseits zu einer von dieser in hohem Maße akzeptierten Ausbildung der Studierenden. Eine Rückbesinnung auf die theoriebasierte Umsetzung der universitären Forschung in die Praxis ist notwendig und überfällig.“

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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