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Umsetzung der OECD-Konvention gegen Korruption auf dem Prüfstand

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat den Bericht „Exporting Corruption“ zum Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr in OECD-Ländern veröffentlicht. Deutschland wird neben Großbritannien, der Schweiz und den USA eine aktive Verfolgung der Auslandsbestechung bescheinigt.

Das ist laut Transparency International zwar gut, aber nicht genug, um Unternehmen effektiv davon abzuhalten, korruptiven Angeboten nachzugeben. Untersuchungen zeigen, dass die Bereitschaft deutscher Unternehmen, im Ausland zu bestechen, in den letzten Jahren nicht zurückgegangen ist. Auf dem Bestechungszahlungsindex, der genau das misst, verharrt Deutschland seit 2008 bei 8,6 von 10 Punkten.

Unternehmensstrafrecht für Deutschland gefordert

Neben einer aktiven Strafverfolgung ist die Frage des Strafmaßes entscheidend dafür, ob sich Unternehmen davon abschrecken lassen, sich auf korruptive Geschäfte einzulassen. Hier hat Deutschland zwar die mögliche Geldbuße, die gegen Unternehmen verhängt werden kann, von 1 Million auf 10 Millionen Euro angehoben. Das Strafmaß bleibt jedoch weiterhin zu gering.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat angekündigt, Eckpunkte für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in der nächsten Justizministerkonferenz am 14. November 2013 vorzustellen.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Wir erwarten mit Spannung die Vorschläge von Nordrhein-Westfalens Justizminister zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Die OECD fordert dies seit langem. In einer globalisierten Wirtschaftswelt können wir uns nicht erlauben, internationale Empfehlungen zu unterminieren. Das fällt der Wirtschaft im Zweifel irgendwann auf die Füße.“

Entdeckungsrisiko durch verbesserten Hinweisgeberschutz erhöhen

Ein weiterer Faktor, der in Unternehmen präventiv wirkt, ist die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, entdeckt zu werden. Hier empfiehlt der Bericht „Exporting Corruption“ den gesetzlichen Hinweisgeberschutz in Deutschland zu erhöhen. International gibt es diesbezüglich Druck: OECD, G20 und Europarat fordern Deutschland auf, den Hinweisgeberschutz in der Privatwirtschaft zu verbessern. Die OECD hatte Deutschland Anfang 2011 eine Zweijahresfrist eingeräumt, die entsprechenden Empfehlungen umzusetzen - leider ohne Erfolg. Deutschland ist jetzt erneut aufgefordert, bis März 2014 über Fortschritte zu berichten.

„Wir nehmen den besorgniserregenden Trend war, dass die Interessen der beschuldigten Arbeitgeber stärker geschützt werden als die von Hinweisgebern. Hier müssen wir eine bessere Balance finden. Auf Wirtschaftsseite finden wir mit dieser Forderung jedoch kaum Gehör. Unternehmensvertreter müssen sich überlegen, wie ernst sie es tatsächlich mit der Korruptionsbekämpfung meinen. Nur ein ganzheitlicher Ansatz ist erfolgversprechend“, so Edda Müller.

Hintergrund

Das Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (OECD Konvention) ist seit 1999 in Kraft. Es stellt einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen Korruption dar, denn davor war es vollkommen legal für deutsche Unternehmen Amtsträger im Ausland zu bestechen. Die Umsetzung der Konvention in das deutsche Recht erfolgte mit dem Internationalen Bestechungs-Gesetz (IntBestG), das ebenfalls 1999 in Kraft trat.

Weitere Informationen: Transparency International

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