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Neue EU-Richtlinie für Unternehmen  
02.10.2014

Spätestens ab 2017 gelten erweiterte Berichtspflichten

Neue EU-Richtlinie für Unternehmen beschlossen (© Fotolia, pressmaster)
Unternehmen müssen sich aufgrund einer soeben beschlossenen EU-Richtlinie auf neue Vorgaben hinsichtlich ihrer Berichtspflichten einrichten. Die Richtlinie hat auch Auswirkungen auf Schweizer Firmen.
Der Rat der Europäischen Union hat am Ende September die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen angenommen. Das EU-Parlament hatte die Richtlinie bereits im April 2014 angenommen. Die EU-Kommission begrüßte die Annahme durch den Rat.

Richtlinie tritt 2017 in Kraft

Nach der Annahme durch den Rat steht der Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt nun nichts mehr im Wege. Die Richtlinie wird 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, sie in das nationale Recht umzusetzen. Somit werden die neuen Vorschriften für betroffene Unternehmen ab 2017 gelten.

Erweiterte Berichtspflichten der Unternehmen

Materiell bedeutet das für die „großen Unternehmen von öffentlichem Interesse“, deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres 500 übersteigt, dass der Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung umfassen muss. Darin sollen Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten sein. Kommt  ein Unternehmen diesen neuen Pflichten nicht nach, hat es dies zu erläutern.
Weiterhin müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Erklärung zur Unternehmensführung ihre Diversitätspolitik für die Leitungs- und Kontrollorgane beschreiben. Dabei sind Aspekte wie  Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund zu berücksichtigen.
Ferner müssen die Ziele dieser Politik, wie sie umgesetzt wird sowie deren Ergebnisse im Berichtszeitraum erläutert werden. Auch hier gilt: Kommt das Unternehmen diesen Pflichten nicht nach, muss es sich dafür rechtfertigen.

Richtlinie ergänzt EU-Bilanzrichtlinie

Die Richtlinie ergänzt die neue EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU. Die deutsche Umsetzung ist im Rahmen des BilRuG bereits auf den Weg gebracht worden, wie Compliancedigital.de bereits berichtet hat.

Die Hintergründe zur neuen EU-Richtlinie finden Sie hier.

Berichtspflichten treffen auch Schweizer Firmen

Obwohl kein EU-Mitglied sind diese EU-Vorgaben auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen in der Schweiz sehr wichtig.  Mark Veser, Senior Manager Climate Change und Sustainability Services des Beratungsunternehmens Ernst & Young (EY) Schweiz, erwartet, dass die neuen Regeln direkte Auswirkungen auf an EU-Börsen kotierte Schweizer Unternehmen haben werden. „Andere Firmen werden voraussichtlich den Druck spüren, beim Nachhaltigkeitsreport zu ihren europäischen Kollegen aufzuschließen, um bei Ausschreibungen oder Ratings keine Nachteile zu erleiden“, so Veser anlässlich der Veröffentlichung einer EY-Studie zum Nachhaltigkeitsmanagement in der Schweiz.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 11:20 Uhr am 02.10.2014
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