Die deutsche Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der kanadischen Abschlussprüferaufsicht, dem Canadian Public Accountability Board (CPAB), abgeschlossen. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Abschlussprüfern arbeiten die Aufsichten beider Länder zukünftig eng zusammen.
Sie haben dabei auch die Möglichkeit, vertrauliche Informationen auszutauschen. Dies betrifft unter anderem gegenseitige Auskünfte zu Feststellungen und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht.
Grundlage für die Vereinbarung ist die Adäquanzentsscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2010 in Bezug auf das Aufsichtssystem in Kanada. Beide Aufsichten arbeiten zudem bereits seit Jahren vertrauensvoll im Rahmen des International Forum of Independent Audit Regulators (IFIAR) zusammen, dem internationalen Verband der Prüferaufsichten.
Die Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Registrierungsanforderungen, die in beiden Ländern für Abschlussprüfer ausländischer börsennotierter Unternehmen gelten. Abschlussprüfer von kanadischen Unternehmen, die am geregelten Markt in Deutschland notiert sind, werden daher weiterhin als sogenannte Drittlandsabschlussprüfer registriert.
Nach Vereinbarungen mit der US-amerikanischen Prüferaufsicht PCAOB und der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB handelt es sich um die dritte Vereinbarung der APAK mit Abschlussprüferaufsichten aus Drittländern.
Weitere Informationen: APAK
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