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Gesetzgebung  
04.01.2021

Neues Sanierungsrecht in Kraft getreten

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Experten begrüßen die Neuerungen im Sanierung- und Insolvenzrecht (Foto: merklicht.de/stock.adobe.com)
Das neue Sanierungsrecht ist zum 1.1.2021 in Kraft getreten.

Obwohl die Bundesregierung und der Bundesrat bei der Ausgestaltung des Sanierungs- und Insolvenzrechts Anfang Dezember noch unterschiedliche Positionen vertraten, haben der Bundestag am 17.12.2020 und der Bundesrat am 18.12.2020 der beabsichtigten Modernisierung und effektiveren Gestaltung des Sanierungs- und Insolvenzrechts in Form des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) zugestimmt.

Wichtiger Teil des Gesetzespakets ist das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (StaRUG), das angeschlagenen Unternehmen eine Restrukturierung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens ermöglicht. Einen Insolvenzantrag müssen Unternehmen damit erst einmal nicht stellen.

Entschärfung ursprünglich vorgesehener Haftungspflichten

Die Sanierungsberaterin Dr. Alexandra Schluck-Amend von der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland begrüßte, dass der Gesetzgeber an seinem ambitionierten Zeitplan festgehalten hat und das StaRUG zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Gerade in Zeiten der Corona-Krise werde die Möglichkeit der präventiven Restrukturierung dringend gebraucht. „Die im Regierungsentwurf vorgesehenen verschärften Pflichten und damit verbundene erweiterte Haftung der Geschäftsleiter wäre für diese eine große Bürde gewesen. Diese hat der Gesetzgeber entschärft. Geschäftsleiter müssen nun ab Anzeige der Restrukturierungssache dafür Sorge tragen, dass die Interessen der Gläubigergesamtheit gewahrt werden. Schadenersatzansprüche stehen nur dem Unternehmen, nicht aber Gläubigern zu. Der Gesetzgeber bleibt damit den bisher geltenden Grundsätzen wieder treu.“

Der Insolvenzrechtsexperte Prof. Dr. Heinz Vallender weist zwar aufgrund des Zeitdrucks einige kleinere Unzulänglichkeiten auf. Das StaRUG könne aber insgesamt als gelungen bezeichnet werden. Allerdings warnt er auch (ZInsO 2020 S. 2688) vor Missbräuchen in den neuen Restrukturierungsverfahren und lässt insoweit keinen Zweifel aufkommen: „Solche Versuche wird es geben.“

IDW sieht neues Sanierungsrecht kritisch

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt grundsätzlich die Inkraftsetzung des neuen SanInsoFOG, übt aber auch Kritik. So bedauert das IDW, dass das neue Instrument erst spät im Sanierungsprozess eingesetzt werden kann. Zudem hätten die Anforderungen an ein funktionsfähiges Risikofrüherkennungssystem mutiger umgesetzt werden können. Das IDW habe im Vorfeld angeregt, dass Unternehmen das neue Sanierungsinstrument möglichst frühzeitig nutzen können, weil dann die Sanierungschancen des Unternehmens deutlich höher seien. Zudem sei das neue Instrument auch sehr komplex und für kleinere Unternehmen kaum anwendbar.

Neujustierung der Insolvenzantragsgründe

Das IDW begrüßt indes die Neujustierung der Insolvenzantragsgründe. Bisher gab es für die drohende Zahlungsunfähigkeit faktisch kaum einen Anwendungsbereich, weil regelmäßig bereits Überschuldung vorlag. Der Planungshorizont umfasste bisher sowohl bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit als auch bei der Überschuldung das laufende und das folgende Geschäftsjahr. Künftig sollen die Planungszeiträume differenziert werden: 12 Monate für die Überschuldung und 24 Monate für die drohende Zahlungsunfähigkeit.

Der kürzere Prognosehorizont bei der Überschuldung schränkt aus IDW-Sicht jedoch den Gläubigerschutz ein. Bisher musste ein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn innerhalb des laufenden oder folgenden Geschäftsjahres eine Liquiditätslücke zu erwarten war und das Reinvermögen negativ ist. Künftig ist ein Antrag nur dann erforderlich, wenn die Liquiditätslücke innerhalb der nächsten zwölf Monate auftritt. Insolvenzanträge werden also tendenziell später gestellt. Als Korrelat zu dem eingeschränkten Gläubigerschutz hat das IDW eine explizite und sanktionsbewährte Planungspflicht vorgeschlagen. Damit wäre gleichzeitig die Voraussetzung für eine Krisenfrüherkennung geschaffen worden.

(ESV/fab)

Änderungen im Insolvenzrecht zum Jahreswechsel 05.01.2021
Sanierungsmöglichkeiten und verkürzte Restschuldbefreiung in der Insolvenz
Mit Beginn des Jahres 2021 sind zwei wichtige Teile der Insolvenzrechtsreform in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die Weiterentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts sowie die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Beide Reformen dienen der Umsetzung der Europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU 2019/1023) und betreffen auch coronabedingte Insolvenzen. mehr …

 

Restrukturierungs- und Turnaround-Management

Herausgegeben von: Prof. (FH) DDr. Mario Situm, Prof. Dr. Markus W. Exler

Um Krisensituationen in Unternehmen frühzeitig zu erkennen und geeignete Reorganisationsmaßnahmen zur Erhaltung von Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit einzuleiten, sind heute äußerst vielseitige strategische, operative und kommunikative Qualitäten erforderlich.

In der 2. Auflage ihres Praxisbuchs vermitteln Ihnen die Experten um Markus W. Exler und Mario Situm alle für Turnaround- und Transformationsprozesse typischen Perspektiven aus Geschäftsleitung und Interim Management, von Kreditinstituten und weiteren Stakeholdern.

    • Krisenerkennung und -analyse: Krisenindikatoren, Analysemethodik, Identifikation von Wertschöpfungspotenzialen
    • Initiation von Turnaround-Prozessen: Anforderungen an Leadership und Stakeholder-Kommunikation
    • Planung und Umsetzung: z.B. Generierung von „Quick-Wins“; analytische, kommunikative und organisatorische Funktionen
    • Strategische Restrukturierung: Change Management, M&A, Wertorientierte Managementkonzepte
    • Sanierungskonzepte nach IDW S 6 sowie insolvenzrechtliche Besonderheiten

 

Corona und die Folgen 04.01.2021
Sinkende Insolvenzzahlen als Mahnung zur Vorsicht
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Jahr 2020 zwar deutlich gesunken. Dennoch dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis sich der durch Corona-Abwehrmaßnahmen bedingte Insolvenzstau auflöst. mehr …
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