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MoPeG  
11.08.2023

Neuerungen im Personengesellschaftsrecht – Das ändert sich für die GbR

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Das MoPeG bringt weitreichende Änderungen (Grafik: merklicht.de/stock.adobe.com)
Das Personengesellschaftsrecht wird zum 1.1.2024 durch das MoPeG (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) umfassend erneuert. Im Fokus steht dabei insbesondere die GbR. Für sie wird es ab 2024 zwei verschiedene Ausgestaltungsformen geben.

Rechtsfähige GbR als Teilnehmende am Rechtsverkehr und mit eigenem Vermögen

Für die rechtsfähige GbR wird es künftig die Möglichkeit geben, durch eine Eintragung im Gesellschaftsregister als eingetragene GbR (eGbR) aufzutreten. Diese Eintragung soll vor allem den Nachweis über die Existenz und über Vertretungsregeln im Außenauftritt erleichtern. Die Eintragung wird freiwillig sein. Nur für bestimmte GbRs (so bei Grundbesitz-GbRs) wird sie verpflichtend vorgeschrieben sein.

Nicht rechtsfähige GbR als Innengesellschaft

Sie wird immer dann Anwendung finden, wenn die GbR selbst nicht nach außen auftritt, sondern lediglich das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern regelt. Die nicht rechtsfähige GbR darf über kein Vermögen verfügen. Die Beratungsgesellschaft PKF zeigt hier, was auf GbRs durch die Gesetzesänderung zukommt und gibt Handlungsempfehlungen.

Weitere Änderungen

Auch für andere Personengesellschaftsformen bringt das MoPeG weitreichende Änderungen mit sich: So wird durch das MoPeG die bisherige Stimmgewichtung und Gewinn- und Verlustverteilung nach Köpfen abgeschafft. Künftig wird die in der Praxis bereits gebräuchliche Regelung verankert, nach der die Beteiligungsverhältnisse für die Stimmen und die Gewinnanteile maßgeblich sind. Ferner wird das Beschlussmängelrecht grundlegend neu gestaltet und dem Recht der Kapitalgesellschaften angeglichen, weshalb Beschlussmängel künftig durch eine befristete Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage geltend gemacht werden müssen.

Wie bisher können Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften abweichende Regelungen vorsehen. Gerade deshalb sollten bestehende Gesellschaftsverträge mit den geänderten gesetzlichen Regelungen verglichen werden. Es kann in vielen Gesellschaftsverträgen Paragrafen geben, für die das Gesetz künftig konkrete Vorgaben macht, die aber von den Gesellschaftern bislang nicht oder nur unzureichend bedacht wurden.

Die GbR im Umsatzsteuerrecht

Autor: Herbert Fittkau

Verträge optimieren, Steuervorteile nutzen

So präsent sie im Wirtschaftsleben ist – in der Praxis zeigt sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als steuerlich oft hoch riskantes Unterfangen. Mit besonderem Fokus auf umsatzsteuerliche Risiken und steueroptimierende Wege stellt Ihnen Herbert Fittkau dabei relevante Praxisthemen und Gestaltungsfragen anschaulich zusammen.

  • Allgemeine und steuerrechtliche Grundlagen, mit Kurzdarstellung der zum 1.1.2024 in Kraft tretenden GbR-Rechtsreform durch das MoPeG
  • Steuerrechtliche Besonderheiten rund um die GbR
  • Risikobewertung entlang aller Lebensphasen der GbR sowie Fragen drohender Haftung für Gesellschafter und Beratung
  • Gestaltungsoptionen zur Nutzung rechtmäßiger Steuervorteile

Viele Fallbeispiele, Checklisten und Praxishinweise unterstützen Sie dabei, auch in Zweifelsfragen souverän und rechtssicher zu entscheiden.

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