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Im Nachgang des Münchner Urteils: Vorstände in der Pflicht

Das Landgericht München I hat den Ex-Finanzchef eines großen Technologiekonzerns zur Zahlung von 15 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt. Der Grund für die Verurteilung war,  dass das konzerneigene Compliance-System (CMS) nicht erneuert wurde, obwohl die Mängel bekannt gewesen seien. KPMG lotet in einer aktuellen Meldung mögliche Konsequenzen aus.

Dem Urteil (Urteil v. 10.12.2013 – 5 HKO 1387/10), welches seit kurzem öffentlich vorliegt, wird allgemein große Bedeutung zugesprochen, da es der erste Fall ist, wo ein deutsches Gericht sich mit den Compliance-Pflichten des Vorstandes einer deutschen Aktiengesellschaft befasst hat. Die Richter strichen in ihrem Urteil hervor, dass der Vorstand den „strengen Sorgfaltsmaßstäben genügen muss“, um Gesetzesverstöße wie Schmiergeldzahlungen erfolgreich zu verhindern.

Im vorliegenden Fall hoben die Richter hervor, dass die bloße Einrichtung eines Compliance Management-Systems nicht ausreiche. Vielmehr habe der Vorstand dafür Sorge zu tragen, dass das System den Gegebenheiten und Erfordernissen ständig überprüft und angepasst werden müsse.

Die Richter sahen es im vorliegenden Fall daher als erwiesen an, dass der Vorstand konkrete Anhaltspunkte zu Regelverstößen nicht nachgegangen sei und dass er das Compliance Management-System nicht angepasst habe.

Die Folgen des Urteils sind laut KPMG noch nicht absehbar. Zwei Dinge sind aber schon klar:

  • Compliance ist kein Papiertiger
  • Compliance ist viel mehr als ein paar Richtlinien und Schulungen
Für Unternehmen und ihre Vorstände folgt aus dem Urteil, dass das CMS einer ständigen Überprüfung unterliegen müsse und dementsprechend auf Regelverstöße mit besonderem Nachdruck nachzugehen sei.

Die vollständige Pressemeldung können Sie unter diesem Link abrufen.

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