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09.05.2022

Homeoffice-Nutzung auch nach Wegfall der Pflicht auf hohem Niveau

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Bei Dienstleistern bleibt das Homeoffice-Angebot im Durchschnitt am größten. (Foto: Fotolia)
Der Anteil der deutschen Beschäftigten, die zumindest teilweise im Homeoffice arbeiteten, ist trotz Wegfall der entsprechenden Verordnung kaum gesunken.

Das teilt das Ifo Institut in München jetzt mit. Der Anteil sei im April 2022 gegenüber dem Vormonat von 27,6 auf 24,9 Prozent zurückgegangen. „Die Homeoffice-Nutzung bleibt damit nach Abschaffung der Pflicht am 20. März auf einem hohen Niveau“, stellt das Institut fest. Allerdings hatte das Ifo Institut ein Homeoffice-Potenzial von 56 Prozent über die gesamte deutsche Wirtschaft hinweg berechnet.

Im Branchenvergleich fällt vor allem auf, dass in der Automobilbranche der Homeoffice-Anteil von 28,4 auf 17,8 Prozent zurückging. Im Verarbeitenden Gewerbe fiel der Rückgang von 18,6 auf 16,3 Prozent dagegen relativ gering aus. Bei den Dienstleistern bleibt das Homeoffice-Angebot im Durchschnitt am größten. Hier sank der Anteil von 38,7 auf 35,3 Prozent.

Bundestag: Sachverständige wollen dauerhafte Homeoffice-Pauschale

Die im Zuge der steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen eingeführte Homeoffice-Pauschale hat sich bewährt und soll dauerhaft etabliert werden. Diese Empfehlung gaben jetzt mehrere Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags.

Der Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes sieht vor, die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022 zu verlängern. Professor Frank Hechtner (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) forderte in der Anhörung ebenso wie die Gewerkschaften, die Homeoffice-Pauschale dauerhaft zu etablieren und nicht ein weiteres Mal zu befristen. Er wies allerdings darauf hin, dass diese Pauschale durch die parallel erfolgende Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags für Arbeitnehmende teilweise entwertet werden könnte.

Weitere Stellungnahmen zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Informationsdienst des Bundestags (hib) hier veröffentlicht.

(ESV/fab)

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Bundesregierung 22.03.2022
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht – Homeoffice-Pauschale verlängert
Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie will die Bundesregierung ein Bündel steuerlicher Maßnahmen in Kraft setzen oder verlängern. mehr …
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