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Data Act  
25.02.2022

Gesetze zum Datenaustausch sollen kleinere Unternehmen stärken

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Der Data Act soll unter anderem regeln, wer unter welchen Bedingungen Daten nutzen darf. (Foto: thodonal/stock.adobe.com)
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für den Data Act vorgestellt. Mit dem Gesetzespaket sollen der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht, neue Datenzugangsrechte bei vernetzten Produkten eingeführt und der internationale Datentransfer sicherer gemacht werden.

Außerdem soll geregelt werden, wer unter welchen Bedingungen Daten nutzen darf. So sollen Tech-Konzerne verpflichtet werden, gesammelte Daten an Nutzer weiterzugeben. Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen sollen Zugang zu Daten beantragen können, die aufgrund ihrer Nutzung bestimmter Services generiert wurden.

Aus Sicht der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland kann ein sektorübergreifender Rechtsrahmen für den Zugang zu Daten und deren Nutzung zu einem wichtigen Innovationstreiber werden, da er Unternehmen, insbesondere Start-ups, den Zugang zu Daten erweitert. CMS verweist auch auf Transparenz- und Informationspflichten. Gleichzeitig seien die datenschutzrechtlichen Regelungen für personenbezogene Daten einzuhalten und ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen.

Der Data Act stärke die Verhandlungsposition kleinerer Unternehmen gegenüber großen Marktteilnehmern, bei denen die Daten typischerweise anfallen. Einseitig gestellte Vertragsklauseln zu Datenzugang und Datennutzung würden hierfür einem Fairness-Test unterzogen. „Fallen sie durch, sind sie unwirksam“, so CMS. Der Data Act verbiete in Verträgen mit kleinen und mittleren Unternehmen bestimmte Vertragsklauseln zur Datennutzung. Damit etabliere er ein neues Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Daten.

Nach Einschätzung des Digitalverbands Bitkom spielen Daten in der Produktion und bei Dienstleistungen eine derart große Rolle, dass sie über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und deutschen Wirtschaft entscheiden. Verbesserungsbedarf im Data Act sieht der Verband beispielsweise bei der Frage, wie sich Geschäftsgeheimnisse unter den Bedingungen einer Pflicht zum Datenteilen schützen lassen.

Weiterführende Informationen zum Data Act hat die EU-Kommission hier veröffentlicht.

(ESV/fab)

Handbuch Kundendatenschutz

Autor: Dr. Simon Menke

Der sichere Umgang mit Kundendaten ist heute in fast allen Unternehmen ein kritischer Erfolgsfaktor. Dabei bergen Unsicherheiten bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung erhebliche Kosten- und Sanktionsrisiken. Auch erschwert die Komplexität technischer Vorgänge, etwa von Datenverarbeitungen oder im Online-Marketing, das Verständnis der entscheidenden Sachverhalte.

Rechtlich und technisch gut beraten

Wie Sie den Kundendatenschutz effizient und rechtssicher gestalten, zeigt Ihnen der erfahrene Datenschutzprofi Simon Menke mit vielen Beispielen und konkreten praktischen Handlungsempfehlungen.

  • Rechtliche Anforderungen nach DSGVO/BDSG und weiteren relevanten Regelungen (u.a. auch kartellrechtlich im Kontext von Online-Plattformen) sowie Folgen von Datenschutzverstößen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen etwa im Direkt- und Onlinemarketing/-tracking, Umgang mit Datenpannen, Datentransfers in Drittländer, Bonität/Factoring/Inkasso u.v.m.

Dabei werden einige wichtige neue Praxisthemen detailliert behandelt: z.B. Browser-Fingerprinting, RTB-Verfahren oder der Einsatz von Facebook Custom Audiences.


Digital Services Act 21.01.2022
EU-Grundgesetz für das Internet auf den Weg gebracht
Das Gesetzespaket für eine stärkere Regulierung großer Onlinekonzerne wie Alphabet (Google) und Meta (Facebook) innerhalb der Europäischen Union ist auf den Weg gebracht. Das EU-Parlament einigte sich jetzt auf eine gemeinsame Position für die anstehenden Verhandlungen mit den EU-Staaten. mehr …
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