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BMWi  
15.02.2019

Genossenschaft in kartellrechtlicher Sicht

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Wettbewerbsfähiger durch Kooperation in Genossenschaften? (Foto: Tom Bayer/Fotolia.com)
Das Genossenschaftswesen soll mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbs- und Kartellrecht erhalten.
Bei dem kürzlich durchgeführten Symposium Genossenschaften und Wissenschaft ging es nach BMWi-Angaben insbesondere um zukunftsorientierte Rahmenbedingungen, die die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Wettbewerbs- und Kartellrecht verbessern sollen. Damit greift das Bundeswirtschaftsministerium nun eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag auf, die mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich schaffen will.

Kooperation in Genossenschaften

Das zentrale Anliegen besteht darin, dass mittelständische Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe vielerorts vermehrt in Genossenschaften kooperieren, um strukturelle Nachteile gegenüber größeren Wettbewerbern auszugleichen. Dementsprechend regelt das Genossenschaftsrecht den Rahmen für die Kooperationsmöglichkeiten und die gegenseitige Förderung. Das Wettbewerbs- und Kartellrecht fokussiert hingegen Vereinbarungen und Verhaltensweisen, die den Wettbewerb untereinander beschränken.

BMWi sieht Mittelstand im Wettbewerb mit  global agierenden Konzernen

Lokale, inhabergeführte Unternehmen des Handels, des Handwerks und des Dienstleistungssektors sowie landwirtschaftliche Betriebe stünden heute vielfach im Wettbewerb mit global agierenden Konzernen, Internetanbietern oder Filialnetzen mit hohem finanziellen Investitionskapital, so das Bundeswirtschaftsministerium. Für die meisten dieser kleinen und mittleren Unternehmen sei die genossenschaftliche Kooperation, so das BMWi, die einzige Möglichkeit, um im Wettbewerb mit den Großen mitzuhalten. Doch diese Zusammenarbeit werfe auch kartellrechtliche Fragen auf. Es sei daher aus Sicht der Genossenschaftsverbände dringend notwendig, dass das Kartellrecht die Schlüsselrolle der Genossenschaften für die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen und landwirtschaftlicher Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe deutlich stärker berücksichtige. Genossenschaften sollten daher die gleichen Handlungsmöglichkeiten wie Großkonzerne, Filialunternehmen oder Internetplattformen haben.

Genossenschafts-Handbuch

Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft genießt hohes Vertrauen bei Gründern, Mitgliedern und Kunden. Wie eine Genossenschaft gegründet wird, im Innen- und Außenverhältnis haftet oder rechtssicher aufgelöst werden kann, erfahren Sie im digitalen Genossenschafts-Handbuch praxisnah und fachlich auf dem neuesten Stand.

In der Datenbank finden Sie:

  • die meinungsbildende Kommentierung des GenG: vertiefende, praxisorientierte Beispiele und Einzelfalldarstellungen
  • die Kommentierung des relevanten Steuerrechts für die Genossenschaften und deren Mitglieder
  • die Kommentierung relevanter Regelungen des UmwG: Vorschriften für die Verschmelzung von Genossenschaften mit Beispielen und vertiefenden Hinweisen
  • einen Sonderabschnitt zum Konkurrenzverhältnis von Genossenschafts- und Kartellrecht inkl. EG-Kartellrecht
  • Gesetzes- und Verordnungstexte sowie weiterführende Materialien: Aufsichtsschreiben, Muster und einer Übersicht über die genossenschaftlichen Spitzen- und Prüfungsverbände.

Rechtsanwalt Dr. Heinrich Bauer ist als Chefsyndikus a. D. im Genossenschaftsverband Bayern e.V. ein ausgewiesener Fachmann und mit den Rechtsproblemen des Genossenschaftsrechts in der Praxis bestens vertraut.


(ESV/ps)
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