Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nennen Ergebnisse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Zahl der Verdachtsanzeigen stieg 2009 um über 20 Prozent.
Das BKA stellt hierzu den Jahresbericht 2009 der Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland vor. Demnach wurden im vergangenen Jahr insgesamt 9 046 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemeldet. Dies bedeutet eine Steigerung von 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Zunahme basiere zum Großteil auf den Anstieg der Anzeigen im Zusammenhang mit so genannten Finanzagenten. Bei diesen handele es sich um Personen, die angeworben werden, um ihr Privatkonto für Geldwäsche-Transaktionen zur Verfügung zu stellen und die Beträge – regelmäßig gegen Provision – ins Ausland an Hinterleute oder zur Verschleierung an weitere Finanzagenten weiterzuleiten.
2009 konnte bei etwa der Hälfte der Verdachtsanzeigen (46 Prozent) der Verdacht einer Straftat erhärtet werden, 63 Prozent dieser Anzeigen enthielten Hinweise auf Betrugsdelikte, 7 Prozent auf Urkundenfälschung und jeweils 5 Prozent auf Insolvenz- und Steuerdelikte.
Nach Aussage des BKA gehen die Täter immer komplexer vor. Geldwäsche werde zunehmend über fiktive Handels- oder Warengeschäfte abgewickelt, wobei internationale Tätergruppierungen und Gesellschaften mit Sitz im Ausland im Mittelpunkt stehen. Geldwäscher nutzen u.a. gezielt die Tatsache, dass in verschiedenen Staaten unterschiedliche Bank- und Berufsgeheimnisse gelten und die Kontroll- und Strafverfolgungsintensität unterschiedlich ausgeprägt ist.
Im Mittelpunkt von Geldwäscheaktivitäten stand 2009 unter anderem die Nutzung neuer, z.B. internetbasierter, Zahlungsmethoden. Mit diesem Thema beschäftige sich derzeit auch die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) als internationales Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Weitere Informationen: BaFin
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