COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 06 (2025)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 03 (2025)
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 02 (2025)
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 05 (2025)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 05 (2025)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 05 (2025)
  • Corporate Governance, Compliance und ökonomische Analyse
  • Handbuch Compliance-Management
  • Korruptionsprävention im Auslandsvertrieb
  • Revision der Beschaffung von Softwarelizenzen und Sicherheitsdienstleistungen

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 09.09. bis 09.12.
    CCO Certified Compliance Officer
  • 24.11.
    Geldwäsche-Compliance
  • 25.11.
    Praxislehrgang Tax Compliance Officer

mehr …

Am häufigsten gesucht

Management Kreditinstituten Instituts Ifrs Rahmen Analyse Anforderungen Compliance Rechnungslegung Bedeutung Praxis Deutschland Controlling deutsches Grundlagen
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Rechnungslegung  
28.08.2020

ESEF: Gesetz für einheitliche Formate in Jahresabschlüssen in Kraft getreten

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern / ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Jahresfinanzberichte sind für bestimmte Kapitalmarktunternehmen in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format zu erstellen. (Foto: adam121/stock.adobe.com)
Die Verwendung einheitlicher elektronischer Formate für Jahresfinanzberichte ist zur Pflicht geworden.

Das „Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte“ war am 18.8.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Einen Tag später trat es in Kraft.

Damit ist Art. 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie umgesetzt, wonach bestimmte Kapitalmarktunternehmen mit Wirkung zum 1.1.2020 verpflichtet werden, ihre Jahresfinanzberichte im einheitlichen europäischen elektronischen Format ESEF (European Single Electronic Format) zu erstellen.

Anwendungshinweise

Die neuen Formatvorgaben sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse und auf Lage- und Konzernlageberichte anzuwenden, die für das nach dem 31.12.2019 beginnende Geschäftsjahr aufgestellt werden. Detaillierte Informationen zum ESEF sind hier verfügbar, darunter

  • Details zu den inhaltlichen Vorgaben der ESEF-Verordnung,
  • eine chronologische Darstellung zur Entstehung des ESEF,
  • Informationen zur ESEF-Implementierung und
  • eine Sammlung weiterführender Informationsquellen.

Betroffen sind Unternehmen, deren Wertpapiere an einem organisierten Markt gehandelt werden und die keine Unternehmen i.S.d. § 327a HGB sind. Die Offenlegungsdokumente sind im XHTML-Format zu veröffentlichen. Zusätzlich ist der IFRS-Konzernabschluss unter Verwendung der XBRL-Taxonomie auszuzeichnen (Tagging). Der Abschlussprüfer hat die Offenlegungsdokumente hinsichtlich der Einhaltung der Format-Vorgaben zu prüfen.

Nach Angaben von Dr. Rüdiger Schmidt in DB 2020 S. 513-516 ist demnach zu prüfen,

  • ob die menschenlesbare Fassung der Offenlegungsdokumente mit den Aufstellungsdokumenten übereinstimmt,
  • ob die Auszeichnungen des IFRS-Konzernabschlusses gemäß den Vorgaben vollständig und exakt vorgenommen wurden und
  • ob die Auszeichnungen die technischen Anforderungen erfüllen.

Der Abschlussprüfer hat über seine Prüfung im Bestätigungsvermerk in einem besonderen Abschnitt zu berichten. Aufgrund dieser Berichtspflicht im Bestätigungsvermerk müssen die Unternehmen sowohl die Aufstellungsdokumente als auch die Offenlegungsdokumente finalisieren, bevor der Abschlussprüfer seine Prüfung abschließen kann.

(ESV/fab)

Professionelles Erstellen von Geschäftsberichten

Autorin: Susanne Ackstaller

Der Geschäftsbericht ist das wohl wichtigste Medium der Unternehmenskommunikation. Alljährlich stehen Investor-Relations-Verantwortliche vor der schwierigen Aufgabe, sowohl rechtlichen Vorgaben als auch den Interessen der unterschiedlichsten Zielgruppen zu genügen – und ihnen gleichzeitig durch Gestaltung und Sprache des Reports ein informatives und überzeugendes Lesevergnügen zu bieten.

Der prägnante Leitfaden von Susanne Ackstaller führt Sie zielgerichtet durch den gesamten Erstellungsprozess eines Geschäftsberichts. Alle maßgeblichen formalen, inhaltlichen und stilistischen Qualitätskriterien werden anschaulich beschrieben:

  • Gesetzliche und regulatorische Anforderungen – was müssen Sie unbedingt beachten?
  • Aufbau und zentrale Inhalte – was ist Pflicht, was ist Kür?
  • Layout und Textgestaltung – mit welchem Stil treffen Sie den richtigen Ton?

Eine leicht verständliche Einführung, die Ihnen die eigene professionelle Berichtserstellung mit Tipps und Praxisbeispielen erleichtert. Auch für erfahrene Anwender ein äußerst nützliches Werkzeug zum schnellen Nachschlagen.


Nachgefragt bei Prof. Dr. Martin Tettenborn und Prof. Dr. Marco Canipa-Valdez 10.08.2020
Goodwillbilanzierung: Informationsdefizite von Stakeholdern abbauen
<p>Goodwillbilanzierung rückt aktuell wieder in den Fokus. Die Werthaltigkeit des Goodwills wurde bereits im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise vor zehn Jahren hinterfragt. Das Ergebnis war, dass in der Breite keine wesentlichen Abschreibungen zu beobachten waren. Aufgrund der Niedrigzinsphase wurden Akquisitionen gehäuft durchgeführt.</p> mehr …

Fraud 17.07.2020
IDW positioniert sich zum Fall Wirecard
<p>Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer hat erste Lehren aus dem Fall Wirecard gezogen.</p> mehr …

Corona-Krise 28.04.2020
Jahresabschluss: Vor-Ort-Prüfungen ausgesetzt
Die BaFin hat anlässlich der Corona-Krise eine Ausnahmeregelung erlassen, die es Abschlussprüfern derzeit erlaubt, von Vor-Ort-Prüfungen bei Mandanten abzusehen. mehr …

IDW-Hinweis 11.03.2020
Coronavirus im Rechnungswesen – Konsequenzen für den Jahresabschluss
Zu den Auswirkungen der Coronavirus-Ausbreitung hat das IDW jetzt einen fachlichen Hinweis für die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2019 und deren Prüfung veröffentlicht. mehr …
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück