Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Die Vorstandsvergütung ist ein Kernthema des Entwurfs
(Foto: yanlev/Fotolia.com)
Die Regierungskommission hat den Entwurf einer Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgelegt, der die Akzeptanz und Verständlichkeit dieses Normenwerks erhöhen soll.
Alle Stakeholder sind eingeladen, sich an der Konsultation zum Entwurf eines grundlegend überarbeiteten Deutschen Corporate Governance Kodex zu beteiligen. Am 6. November 2018 wurde er von der Regierungskommission veröffentlicht. Ziel der Reform ist es, die Relevanz und Akzeptanz des Kodex bei Unternehmen und Investoren zu erhöhen, indem der Kodex verschlankt, neu strukturiert und lesbarer gemacht wird. Neben neuen Empfehlungen zur Unabhängigkeit und zur Vorstandsvergütung soll der Kodex für möglichst viele Stakeholder Standards setzen, um ein unüberschaubares Nebeneinander von gesetzlich legitimiertem Kodex einerseits und einer Vielzahl von Voting Guidelines andererseits zu verhindern.
Hohe Stakeholder-Erwartungen an unternehmerische Transparenz und klare Kommunikation, aber auch die gestiegene gesellschaftliche Sensibilität für gute und regelkonforme Unternehmenssteuerung nehmen Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien in die Pflicht. Auch Sanktions- und Haftungsrisiken müssen Sie mit Weitsicht und geeigneten Instrumenten begegnen, im Großkonzern genauso wie im Mittelstand.
Anforderungen umsetzen, professionell entscheiden
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Aktuelle regulatorische Anforderungen zur Corporate Governance begleitet die ZCG kompetent und ausgewogen. Corporate Governance-Experten berichten in den Rubriken Management, Recht, Prüfung und Rechnungslegung aus Unternehmenspraxis und Forschung: mit klarem Blick auf unternehmerische und persönliche Risiken und die immer anspruchsvolleren Qualifikationsanforderungen.
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(ESV/ps)
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