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Basel III: EU berät über strengere Kapitalstandards

Wesentlicher Tagesordnungspunkt der Sondersitzung des ECOFIN-Rates am 2. Mai 2012 in Brüssel war die Umsetzung der neuen Regelungen über das Eigenkapital der europäischen Kreditwirtschaft. Diese auch als „Basel III“ bezeichneten Vorschriften bilden nach einhelliger Meinung das Herzstück der europäischen Finanzmarktregulierung.

Die im internationalen Rahmen der G20 beschlossenen neuen Eigenkapitalstandards (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 17. November 2010) sollen verhindern, dass es künftig nochmals zu staatlichen Rettungsaktionen wie bei der Finanzmarktkrise in Folge der Lehman-Pleite im Jahre 2008 kommen muss.

Von den in der G20 repräsentierten großen Wirtschaftsräumen ist die Europäische Union (EU) einer fristgerechten Einleitung der Umsetzung von Basel III zum 1. Januar 2013 am nächsten. Seine volle Wirkung wird der neue Eigenkapitalstandard erst zum Ende der Umsetzungsfrist im Jahre 2019 entfalten.

Quintessenz des von der Europäischen Kommission im Juli 2011 vorgelegten regulatorischen Umsetzungspakets (Capital Requirements Directive - CRD IV) ist eine Erhöhung der Quote des so genannten harten Kernkapitals der Institute entsprechend den Basel III-Standards.

Außerdem sind zwei Befugnisse zur aufsichtlichen Anordnung darüber hinausgehender strikterer Anforderungen vorgesehen:

  • Erstens die Erhebung eines zusätzlichen Kapitalpuffers zum Schutz der Institute vor systemischen Risiken im Inland und gegebenenfalls im Ausland.
  • Zweitens strengere Anforderungen, um besonderen temporären Gefahren von makroprudenzieller Bedeutung zielgerichtet zu begegnen.
In beiden Fällen gelten – im Einzelnen für die jeweilige Konstellation passend ausgerichtete, differenzierte – europäische Verfahrensregelungen für die Meldung, Abstimmung und Genehmigung der getroffenen Maßnahmen. Die Verfahren sind so ausgestaltet, dass einerseits die Handlungsfähigkeit der zuständigen nationalen Behörden zur prompten Reaktion auf besondere Gefahrenquellen im Bankensektor sichergestellt wird, und andererseits die Einheitlichkeit des Finanzbinnenmarkts mit den gemeinsamen Regularien für die Banken gewahrt bleibt.

Für Deutschland ist es ein besonders wichtiges Anliegen, dass die Basel III-Regelungen streng 1 zu 1 umgesetzt werden. Es besteht ein hohes Interesse an einer wirklich harmonisierten europäischen Lösung, denn der Flickenteppich von 27 unterschiedlichen Regulierungen in den 27 Mitgliedsstaaten der EU führt zu Intransparenz und Problemen bei der Aufsicht. Aufgrund seiner stark öffentlich-rechtlich und genossenschaftlich geprägten Kreditwirtschaft ist es Deutschland zudem wichtig, dass die künftige Kernkapitalquote unabhängig von der Rechtsform des Kapitals berechnet wird. Hier gilt das Prinzip „substance over form“. Es kommt auf den Inhalt und nicht die (rechtliche) Verpackung an. Auch in diesem Punkt erbrachten die Verhandlungen in Brüssel eine akzeptable Lösung.

Die EU adressiert bei der Umsetzung von Basel III nicht nur die im G20-Rahmen besonders im Fokus stehenden global tätigen und besonders vernetzten Finanzkonzerne. Die neuen Eigenkapitalstandards sollen vielmehr grundsätzlich für alle über 8000 europäischen Kreditinstitute gelten. Die möglichst einheitliche Anwendung neuer aufsichtsrechtlicher Befugnisse, wie die Verhängung von Bußgeldern und Eingriffe in die Geschäftsleitung, soll insbesondere dazu beitragen, faire Wettbewerbsbedingungen für die europäische Kreditwirtschaft zu schaffen.

Weitere Informationen: BMF

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