Wesentlicher Tagesordnungspunkt der Sondersitzung des ECOFIN-Rates am 2. Mai 2012 in Brüssel war die Umsetzung der neuen Regelungen über das Eigenkapital der europäischen Kreditwirtschaft. Diese auch als „Basel III“ bezeichneten Vorschriften bilden nach einhelliger Meinung das Herzstück der europäischen Finanzmarktregulierung.
Die im internationalen Rahmen der G20 beschlossenen neuen Eigenkapitalstandards (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 17. November 2010) sollen verhindern, dass es künftig nochmals zu staatlichen Rettungsaktionen wie bei der Finanzmarktkrise in Folge der Lehman-Pleite im Jahre 2008 kommen muss.
Von den in der G20 repräsentierten großen Wirtschaftsräumen ist die Europäische Union (EU) einer fristgerechten Einleitung der Umsetzung von Basel III zum 1. Januar 2013 am nächsten. Seine volle Wirkung wird der neue Eigenkapitalstandard erst zum Ende der Umsetzungsfrist im Jahre 2019 entfalten.
Quintessenz des von der Europäischen Kommission im Juli 2011 vorgelegten regulatorischen Umsetzungspakets (Capital Requirements Directive - CRD IV) ist eine Erhöhung der Quote des so genannten harten Kernkapitals der Institute entsprechend den Basel III-Standards.
Außerdem sind zwei Befugnisse zur aufsichtlichen Anordnung darüber hinausgehender strikterer Anforderungen vorgesehen:
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