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Banken empfehlen GoP als Planungsgrundlage

Viele Unternehmen scheitern im Markt, weil entweder keine oder eine unzureichende Unternehmensplanung vorliegt. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.V. und mit ihm die Kreditwirtschaft empfehlen zwecks Vorbeugung die Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP).

Beispiele wie AOL oder Nokia zeigen immer wieder aufs Neue, dass die Erfolgsfaktoren von gestern nicht unbedingt die Erfolgsfaktoren von morgen sein müssen. Die Veränderungsdynamik in der Wirtschaft zwingt zu ständigen Anpassungen; hierbei sieht die Praxis Planungen nach den BDU-GoP als wichtigen Benchmark an. Unternehmen, die ihre Planungen nach den GoP aufsetzen oder zumindest daran anlehnen, profitieren – so insbesondere die Einschätzung der Kreditgeberseite, die kürzlich auf einer Fachkonferenz des BDU zu Themen der Unternehmensplanung am 1. Juni 2011 vorgetragen wurde – durch die deutlich höhere Transparenz und Aussagekraft bei den Kreditverhandlungen von besseren Ratingeinstufungen und damit günstigeren Zinskonditionen.

Der BDU hat den GoP-Leitfaden erstmals im Jahr 2007 erarbeitet und veröffentlicht. Der Leitfaden enthält weitreichende Informationen zu den Planungsthemen gesetzliche Grundlagen, Analyse, Ziel- und Strategiedefinition, strategische Planung, operative Planung sowie Revolvierung und Vergleiche (Überwachung). Die zwischenzeitlich weiterentwickelte und jetzige Fassung 2.1 betont unter anderem noch deutlicher den Stellenwert transparenter Planannahmen und den Grad an Planungssicherheit. Auch die Bedeutung der Planung für das Rating – und damit für die Beurteilung eines Unternehmens aus Gläubigersicht – wurde stärker gewichtet.

Weitere Informationen und Download der Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP): Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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