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581 Treffer, Seite 21 von 59, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

    Fetzer
    …. regulierte Unternehmen. Die Kooperationspflichten sind grund- sätzlich nur im Verhältnis zwischen der BNetzA einerseits und der Kommission, dem GEREK oder den… …auf die Entscheidung, ob Verpflichtungen für Unternehmen aufzuerlegen sind, beschränkt. Keine Entscheidungsbefugnis kommt der EU-Kommis- sion in Bezug…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 123b Bereitstellung von Informationen

    Fetzer
    …Informationen, die zuvor von Unternehmen auf Anforderung der Bundesnetzagentur bereitgestellt wurden, so werden die Unternehmen hiervon unter- richtet. (2) Die… …, die von der nationalen Regulierungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats oder von dem Unternehmen, das die Informationen an die Bundesnetzagentur… …Unternehmen durch die BNetzA wird durch §127 TKG/Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Rahmen-RL geregelt.2 §123b TKG betrifft hingegen die Bereitstellung von Informationen… …Betriebs- oder Geschäfts- geheimnisse von Unternehmen genießen auch auf europäischer Ebene primärrecht- lichen Schutz. Dieser ergibt sich zunächst als… …zwischen den Aufgaben der TK-Regulierungsinstanzen und den grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen der betroffenen Unternehmen. Art. 5 Abs. 1–3… …nationale Regulierungsbehörde Informatio- nen von einem Unternehmen erhebt, Art. 5 Abs. 1 Rahmen-RL. In dieser Situation trifft die BNetzA ebenso von Amts… …wegen eine Entscheidung zur Einordnung der von ihr bei einem Unternehmen erhobenen Informationen als Geschäftsgeheimnis, Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 3… …TKG davon ausgeht, das offenlegende Unternehmen (und nicht die BNetzA) treffe vorrangig eine Entscheidung über die Einstufung einer offenzulegenden… …Information als Ge- schäftsgeheimnis („von dem Unternehmen […] als vertraulich angesehen werden“). Diese Lesart ist jedoch mit dem Wortlaut von Art. 5 Abs. 1… …zwischen der Kommission und einem Unternehmen, bei dem es um die Weiterleitung von nach Ansicht des Unternehmens vertraulichen Unterlagen an einen Be-…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 126 Untersagung

    Graulich
    …1Graulich §126 TKGUntersagung Abschnitt 2 Befugnisse §126 Untersagung (1) Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass ein Unternehmen seine… …sie das Unternehmen zur Stellungnahme und Abhilfe auf. Sie setzt dem Unternehmen für die Abhilfe eine Frist. (2) Kommt das Unternehmen innerhalb der… …. Hierbei ist dem Unternehmen eine angemessene Frist zu setzen, um denMaßnahmen entsprechen zu können. (3) Verletzt das Unternehmen seine Verpflichtungen in… …fenden Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt hat, ob die vorläufigeMaßnahme bestätigt, aufgehoben oder… …und Betreibern öffentlicher Versorgungsnetze, die keine Unternehmen sind, entsprechend. (7) Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass ein Anbieter seine… …daraufhin ein, ob Unternehmen die an die Allgemeingenehmigung oder an die Gewährung von Nutzungsrechten ge- knüpften Bedingungen einhalten, zu deren… …Genehmigungs-RL dürfen die nationalen Regulierungsbehörden von den Unternehmen im Rahmen der Allgemeinge- nehmigung oder der Nutzungsrechte nur diejenigen… …Genehmigungs-RL den entsprechenden Unternehmen mitzuteilen, für welchen speziellen Zweck die Informationen benutzt werden sollen. 3. Sanktionen bei… …Fristsetzung von den Unternehmen Abhilfe verlangen. Im Miss- erfolgsfall trifft die Regulierungsbehörde nach Art. 10 Abs. 3 Genehmigungs-RL Abhil- femaßnahmen… …ohne Erfolg, können die nationalen Regulierungsbehörden nach Art. 10 Abs. 5 Genehmigungs-RL dazu ermächtigt werden, ein Unternehmen mit genau bestimmten…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 127 Auskunftsverlangen

    Graulich
    …gen einsehen und prüfen. Die Bundesnetzagentur kann von den nachAbsatz 1 in der Telekommunikation tätigen Unternehmen insbesondere Auskünfte über… …künftige Netz- und Diensteentwicklungen verlangen, wenn diese Entwicklungen sich auf Dienste auf Vorleistungsebene auswir- ken können, die die Unternehmen… …zur Erteilung der Auskunft zu bestimmen. (4) Die Inhaber der Unternehmen oder die diese vertretenden Personen, bei juristi- schen Personen… …Prüfungen beauf- tragt werden, dürfen die Büro- und Geschäftsräume der Unternehmen und Vereini- gungen vonUnternehmenwährend der üblichen Betriebs- oder… …Unternehmen der Bundesnetz- agentur die Aufwendungen für diese Prüfungen einschließlich ihrer Auslagen für Sachverständige zu erstatten. 3Graulich §127… …unzumutbare Belastung für Unternehmen darstellen.1 Die im Einzelnen in Art. 5 Abs. 1 Rahmen-RL ausgeführten Umstände der Informationserhebung durch die… …Regulierungsbehörden aufgegeben werden, wenn sie von einem Unternehmen die in Art. 11 Abs. 1 Genehmigungs-RL genannten Informationen verlan- gen, dass sie diesem auch… …besonderen Verfahren der Streitentscheidung zwischen Unternehmen danach vorgehen. 2. Gesetzgebungsgeschichte Das (DigiNetzG) vom 4.November 20165 setzt in… …sorgen die Mitgliedstaa- ten dafür, dass Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und -dienste anbieten, den nationalen Regulierungsbehörden alle… …Richtlinie und den Einzelrichtlinien oder den auf ihrer Grundlage getroffenen Entscheidungen zu gewährleisten (Satz 1). Die genannten Unternehmen legen diese…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 128 Ermittlungen

    Graulich
    …. 3 TKG können sie auch von den Beschlusskammern in dem besonderen Verfahren der Streitentscheidung zwischen Unternehmen eingesetzt werden. II… …rechtsinstitutionelle Überschneidung kann es insoweit mit dem Auskunftsersuchen gem. §127 Abs. 1 und Abs. 2 TKG geben, soweit die Auskunft von einem Unternehmen verlangt…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 131 Abschluss des Verfahrens

    Graulich
    …zuzustellen. Entscheidungen, die gegenüber einem Unternehmen mit Sitz außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes ergehen, stellt die Bundesnetzagentur… …denjenigen zu, die das Unternehmen der Bundesnetzagentur als Zustellungsbevollmächtigte benannt hat. Hat das Unter- nehmen keine Zustellungsbeauftragten… …Unternehmen mit Sitz außerhalb des Geltungs- bereiches des TKG ergehen, stellt gem. §131 Abs. 1 Satz 3 TKG die BNetzA denjenigen zu, die das Unternehmen der… …die Zustellung an Bevollmächtigte behandelt. Wenn nämlich ein Unternehmen, demgegenüber eine Entscheidung ergeht, seinen Sitz außerhalb des… …Geltungsbereichs des TKG hat, muss an einen vom Unternehmen benannten Zustellungsbevollmächtigten zugestellt wer- den. Ist ein solcher Bevollmächtigter nicht benannt… …Unternehmen keinen Zustellungsbeauftragten benannt, so stellt die BNetzA nach §131 Abs. 1 Satz 4 TKG die Entscheidung durch Bekanntmachung im Bundesan- zeiger… …zu. Der Vorschrift über die förmliche öffentliche Zustellung dürfte es nicht entgegenstehen, parallel dazu dem betroffenen Unternehmen eine formlose…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 132 Beschlusskammerentscheidungen

    Fetzer
    …Beschlusskammerverfahren beschränkt ist. Neu eingefügt wurde durch die TKG-No- velle 2004 der §133 TKG, der die sonstigen Streitigkeiten zwischen Unternehmen zum… …von Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen. Auf diesen Überlegungen beru- hen vor allem das Kollegialprinzip (§132 Abs. 3 TKG), die Anhörung der… …Zugangs- und Entgeltregulierung sowie der (freiwilligen) funktionellen Trennung vertikal integrierter Unternehmen für die Festlegungen gem. §10 und/oder §11… …Unternehmen.12 Erwächst der Verwaltungsakt der Beschlusskammer in Bestandskraft (§ 43 Abs. 2 VwVfG), werden dadurch Streitigkeiten zwischen mehreren Unternehmen… …geschlossen werden, bei denen ein Unternehmen sich einer vertraglichen Verpflichtung unterwirft, die „Gegenleistung“ der BNetzA i. S. e. bestimmten…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 133 Sonstige Streitigkeiten zwischen Unternehmen

    Fetzer
    …1Fetzer §133 TKGSonstige Streitigkeiten zwischen Unternehmen §133 Sonstige Streitigkeiten zwischen Unternehmen (1) Ergeben sich im Zusammenhang… …mit Verpflichtungen aus diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die öffentliche Tele- kommunikationsnetze… …betreiben oder öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbieten oder zwischen diesen und anderen Unternehmen, denen Zugangs- oder… …Gesetz fallenden Bereich zwischen Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten, die in die Zuständigkeit der nationa- len Regulierungsbehörden vonmehr als… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4–38 1. Streitigkeiten zwischen Unternehmen im Inland (Abs.1)… …Unternehmen… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28–30 2. Grenzüberschreitende Streitigkeiten zwischen Unternehmen (Abs.2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31–35 a)… …. Europarechtliche Grundlagen Die Rahmen-RL enthält in Art. 20 und 211 Vorgaben für die Beilegung von Streitigkei- ten zwischen Unternehmen einerseits und für die… …Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten andererseits. Bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze oder -dienste in… …treffen. Der sachliche Geltungsbereich dieses Verfahrens erstreckt sich auf jeden Streit zwischen Unternehmen über eine sich aus der Rahmen-RL oder einer…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 134 Einleitung, Beteiligte

    Fetzer
    …Auslegung zu entnehmen. §134 Abs. 2 TKG sichert die Befugnis der Marktbürger und Unternehmen auf Teilnahme am Beschlusskammerverfahren, das ihre Rechte und… …Verstoß vorgeworfen wird, Gelegenheit, das beanstandete Verhalten abzustellen. Kommt das betreffende Unternehmen der entsprechenden Aufforderung der BNetzA… …die begehrte Entscheidung in seinen Rechten verletzt zu sein (§42 Abs. 2 VwGO analog).55 Nach Auffassung der BNetzA kann ein Unternehmen für ein mit ihm… …verbundenes Unternehmen im Wege einer gesetzlichen Prozessstandschaft gem. §§42 Abs. 2 VwGO analog i.V.m. 3 Nr. 29 TKG analog einen Antrag stellen.56 Nicht… …, sondern gem. §3 Nr. 29 TKG analog auch sämtlichemit ihm verbundenen Unternehmen erfasst.69 a) Antragsteller Nach §134 Abs. 2 Nr. 1 TKG ist am… …auch prozessual von Bedeutung. So ist der Antragsteller eines Verwaltungsaktes gegenüber einem regulier- ten Unternehmen gleichfalls Adressat der… …regulierte Unternehmen belastenden Verwaltungsakt gegenüber dem Antragsteller zugleich als eine begünstigende Rege- lung erlässt.80 Ferner ist ein Antrag auf… …Beschlusskammerverfahren nach §132 Abs. 1 Satz 3 TKG durch Verwaltungsakt entschieden wird, fallen unter die Voraussetzung alle Unternehmen, die aus Sicht der… …Unternehmen, gegenüber denen die Be- schlusskammer einen belastenden Verwaltungsakt erlassen will sowie die mit ihnen gem. §3 Nr. 29 TKG analog verbundenen… …Zugangsverpflichtung von Amts wegen gem. §21 TKG). Nach §134 Abs. 2 Nr. 2 TKG ist daher auch das Unternehmen Beteiligter, das sich im Nachhinein als „falscher Adressat“…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 135 Anhörung, mündliche Verhandlung

    Fetzer
    …einer (frei- willigen) Entflechtung vertikal integrierter Unternehmen nach §§40, 41 TKG. Hierbei ist entsprechend dem zweistufigen Aufbau der… …Regulierungsverfahren offengelegt wurden und diese Dritten bereits zugänglich waren. Denn wem und wann ein Unternehmen die Kenntnisnahme seiner Betriebs- oder Ge-…
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