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581 Treffer, Seite 11 von 59, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 20 Transparenzverpflichtung

    Scherer
    …Telekommunika- tionsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, verpflichten, für die zum Zugang berechtigten Unternehmen alle für die Inanspruchnahme der… …tigten Unternehmen auferlegt. Diesen Unternehmen soll es ermöglicht werden, „Bedin- gungen, die den Zugang zu Diensten und Anwendungen und/oder deren… …Hinblick auf die zum Zugang berechtigten Unternehmen aufzuerlegen. Zweck der Transparenzverpflichtung ist es, wie in Erwägungsgrund 16 der Zugangs-RL ausge-… …. 9 Abs. 1 Zugangs-RL4 – dazu, die zugangsberechtigten Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihren Informations- pflichten gem. §§43a Abs. 2 Nr. 2, 45n… …es ermöglicht, den zugangssuchenden Unternehmen die zur unterbrechungsfreien Fortführung ihrer Dienstleistungen im Fall des Netzumbaus er- forderlichen… …Telekommunikationsnetze und Betreiber zugehöriger Ein- richtungen12mit beträchtlicherMarktmacht sein.13 Begünstigte sind „die zum Zugang berechtigten Unternehmen“ (Abs. 1)… …Einrichtungen oder Diensten für ein anderes Unternehmen unter bestimmten Bedingungen zum Zwecke der Erbringung von Telekommunikationsdiensten“; der Begriff… …„Unternehmen“ ist in §3 Nr. 29 TKG definiert. Mit der – sprachlich verunglückten – Formulierung „für die zum Zugang berechtigten Unternehmen“ soll zum Ausdruck… …Informationen sein. Es muss sich um Informationen handeln, die zugangsberechtigte Unternehmen für die von ihnen erstreb- ten Zugangsleistungen benötigen. Hierbei… …gewinnt die Transparenzverpflichtung gegenüber markt- mächtigen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der NGA-Netze.22 Der Umfang der aufzuerlegenden…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 21 Zugangsverpflichtungen

    Scherer
    …licher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, ver- pflichten, anderen Unternehmen Zugang nach Maßgabe dieser Vorschrift zu… …Nutzungsmöglichkeiten von Zugangsleistungen sowie Kooperationsmög- lichkeiten zwischen den zum Zugang berechtigten Unternehmen zuzulassen, es sei denn, ein Betreiber mit… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1–3 1. Zugangsverpflichtung marktmächtiger Unternehmen nach Art. 12 Zugangs-RL . . . . . . . . . . . . 1 2. Umsetzung der Vorgaben im TKG-2004… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 I. Europarechtliche Grundlagen 1. Zugangsverpflichtung marktmächtiger Unternehmen nach Art. 12 Zugangs-RL Art. 12 der Zugangs-RL ist die zentrale… …Vorschrift der Zugangsregulierung auf der Ebene des europäischen Telekommunikationsrechts. Die zentrale Verpflichtung marktmächtiger Unternehmen zur… …. 12 Zugangs-RL befugt, marktmächtige Unternehmen – unter Berücksichtigung der Regulierungsziele des Art. 8 Rahmen-RL1 – dazu zu verpflichten… …anderem“) enthält Art. 12 Abs. 1 Uabs. 2 Zugangs-RL ein- zelne Verpflichtungen, die die nationalen Regulierungsbehörden marktmächtigen Unternehmen auferlegen… …ermächtigt die BNetzA, Betreiber öffentlicher Telekommunika- tionsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, zu verpflichten, anderen Unternehmen… …beträchtlicher Marktmacht auf einem Zugangs- als auch auf einemEndnutzermarkt.23 Zugangsberechtigt sind Unternehmen (§3 Nr. 29 TKG), die den Zugang erstreben, um… …Wortlaut, Gesetzessystematik und Entstehungsgeschichte ergibt – Unternehmen, die Telekom- munikationsdienste erbringen bzw. dies beabsichtigen, die…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 22 Zugangsvereinbarungen

    Scherer
    …beträchtli- che Marktmacht verfügt und dem eine Zugangsverpflichtung nach §21 auferlegt wor- den ist, hat gegenüber anderen Unternehmen, die diese Leistung… …Angebotspflicht besteht gegenüber anderen Unternehmen, die „diese Leistung“ nachfragen, um Telekommunikationsdienste anbieten zu können. Bei der hier in Bezug… …erbrin- gen hat; das ergibt sich aus der identischen Verwendung des Begriffs „Leistung“ in §21 Abs. 4 Satz 1 TKG. Das zugangssuchende Unternehmen muss die… …aus, wenn ein Unternehmen den Betreiber ernsthaft und eindeutig um die Erbringung der betreffenden Leistung ersucht; aus Beweisgründen empfiehlt sich… …verpflichtet, gegenüber nachfragenden Unternehmen ein Angebot auf einen entsprechenden Zugang abzugeben; für das Angebot gelten vergleichbare Anfor- derungen wie… …umsetzt, kann dem zugangsverpflichteten Netzbetreiber auferlegt werden, mit zugangssuchenden Unternehmen „nach Treu und Glauben zu verhandeln“. Daraus… …Detailliertheits- grad aufweisen muss, den das zugangsverpflichtete Unternehmen diesem Angebot nach Treu und Glauben zu geben hat. Das Angebot muss – nach einer in… …zugangssuchenden Unternehmen andererseits – unklar. Aus der Systematik der Norm folgt, dass die Frist von drei Monaten nach Auferlegung der Zugangsverpflichtung die… …der Auferlegung der Zugangsverpflichtung ergibt – implizit davon aus, dass das zugangssuchende Unternehmen unmittelbar nach Auferlegung dieser Zu-… …Unternehmen in diesem Fall nicht berufen14; es ist vielmehr nun verpflichtet, sein Angebot „unverzüglich“ abzugeben15. Auferlegt ist die Zugangsverpflichtung…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 23 Standardangebot

    Scherer
    …die BNetzA die vom regulierten Unternehmen anzubietenden Zugangsleistungen festlegen „soll“13. Durch das TKG-ÄndG v. 03. 05. 201214 wurde die in §23 Abs… …zu prüfen, inwieweit eine Stan- dardangebotsverpflichtung geeignet und erforderlich ist, den Verhandlungsprozess zwischen dem regulierten Unternehmen… …wird man – anders als die Gesetzes- begründung es nahelegt51 – der BNetzA die Befugnis zuerkennen müssen, dem markt- mächtigen Unternehmen eine… …marktmächtigen Unternehmen zu, das Gegenstand und Umfang der „all- gemeinenNachfrage“ grundsätzlich besser wird einschätzen können als die BNetzA. Die… …zugangssu- chenden Unternehmen an transparenten, einheitlichen Zugangsbedingungen Rech- nung. Die BNetzA kann von dieser Regel abweichen, sofern besondere… …konkretisierten Zugangsleistungen72 Gelegenheit zur Stel- lungnahme zu geben. Nachfrager i. S. d. § 23 TKG sind andere Unternehmen, die Zu- gangsleistungen des… …aktivlegitimierten Unternehmen“ zugrunde und differenzieren zwi- schen tatsächlichen und potenziellenNachfragern. 15 74 Im Ergebnis wie hier Geppert/Attendorn, in…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 24 Getrennte Rechnungsführung

    Scherer, Rubart
    …getrennte Rechnungsführung vorschrei- ben. Die Bundesnetzagentur verlangt insbesondere von einem vertikal integrierten Unternehmen in der Regel, seine… …interne Leistungsbeziehungen und deren wirtschaftliche Auswirkungen im Unternehmen bzw. der Unternehmensgruppe ermittelt werden, so dass die nationalen… …regulierte Unternehmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Zugang12 – einschließlich der als Ausprägungsform des Zugangs anzusehenden Zusammenschaltung (§3… …auferlegt wird, um solche handelt, die dem regulierten Unternehmen nach §21 TKG auferlegt wurden; vielmehr kann die Verpflichtung sämtliche Zugangsleistungen… …betreffen, einschließlich solcher, die das regulierte Unternehmen freiwillig erbringt. Der Kreis derjenigen „Tätigkeiten im Zusammenhang mit… …Preisgestaltung und unzulässiger Quersubventionen13 – zu bestimmen. Das Gesetz ermächtigt die BNetzA, dem regulierten Unternehmen eine getrennte Rech- nungsführung… …Unternehmen ist aufgrund des darin angewandten Abstraktionsgrades in der Regel nicht geeignet zur Erfüllung desNormzwecks. Die BNetzA darf demBetreiber gem. §24… …verursachungsgerecht zurechnen zu können, ist die Einführung geeigneter Rechnungsführungsmethoden erforderlich: Grundsätzlich muss das regulierte Unternehmen (1) jeden… …getrennt geführte Betriebe21, zum anderen, bei vertikal integrierten Unternehmen oder Unternehmensgruppen die unzu- lässige Begünstigung eigener Aktivitäten… …bestehende Verpflichtung für Unternehmen, ihre grenz- überschreitenden konzerninternen Leistungsbeziehungen durch geeignete Verrech- nungspreisdokumentationen…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 25 Anordnungen durch die Bundesnetzagentur

    Scherer
    …im Einzelnen regelt und in Art. 20 und 21 Rahmen-RL, die die Befugnisse der Regulierungsbehörde zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen… …auferlegt wurde, und einem Zugangssuchenden – d.h. einem Unternehmen, das die Zugangsleistung nachfragt, um Telekommunika- tionsdienste anbieten zu können11 –… …Vorlage eines Standard- angebots durch das zugangsverpflichtete Unternehmen steht einer Anordnung nach §25 Abs.1 TKGnicht entgegen. Ein Konsultations- und… …der Beteiligten; das sind neben dem zugangssuchenden und dem zur Zugangsgewährung verpflichteten Unternehmen auch die gemäß §134Abs. 2 Nr. 3 auf… …, sondern gerade auch gegenüber dem zugangs- suchenden Unternehmen obliegt, das ein schützenswertes Interesse an einer zügigen Verwirklichung seines… …sätzlich im Ermessen der Parteien, dieses Ermessen ist jedoch insbesondere für das zur Zugangsgewährung verpflichtete Unternehmen nicht grenzenlos: Es hat… …die Verhand- lungen mit Unternehmen, die einen Zugang wünschen, zügig und zielgerichtet zu führen.35 Auf personelle Engpässe kann sich das angerufene… …Unternehmen nicht beru- fen. Die BNetzA folgert aus der gesetzlich normierten Pflicht zur Abgabe eines Ange- bots (§16 TKG), dass „rein intern zu verantwortende… …Ursachen einer verzögerten Ange- botsabgabe nicht zu Lasten des Zugangsnachfragers gehen“ dürfen.36Dies gilt auch für nicht marktbeherrschende Unternehmen in… …Adressaten zur Zugangsgewährung unter den angeordneten Bedingungen beschränken; das Verhältnis der an der Zugangsvereinbarung beteiligten Unternehmen…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 26 Veröffentlichung

    Scherer
    …spezifischen Verpflichtungen, die Unternehmen nach Maßgabe dieser Richtlinie auferlegt werden, unter Angabe der betreffenden Produkte bzw. Dienste und… …gestellt werden“. II. Zweck und Bedeutung der Norm Die Vorschrift dient dazu, Marktteilnehmer sowie Unternehmen, die den Marktzutritt planen, über ihre… …gleichermaßen zu sorgen.13 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bezeichnen alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht… …betroffene Unternehmen zu prüfen, welche Teile der Maßnahme Betriebs- oder Geschäftsgeheim- 4 Scherer TKG §26 Zugangsregulierung 21 ImErgebnis wie…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 27 Ziel der Entgeltregulierung

    Fetzer
    …für den Zugang zu bestimmtenNetzen undNetzeinrich- tungen, den ein Unternehmenmit beträchtlicher Marktmacht anderen Unternehmen zu gewähren hat. Art. 17… …die Gebühren für die Zugangsleistungen, die Unternehmen mit beträcht- licherMarktmacht bei der Bereitstellung des Anschlusses an das öffentliche… …soll.6 II. Allgemeines Mit dem Instrument der Entgeltregulierung erhält die BNetzA die Möglichkeit, die Preise festzusetzen, zu denen ein Unternehmen mit… …GWB bestimmte Preise als missbräuchlich untersagen, doch kann es auch einem marktbeherrschenden Unternehmen nicht vorschreiben, zu welchen Preisen es… …Alter- 3Fetzer §27 TKGZiel der Entgeltregulierung 5 6 7 8 7 Siehe Rn.4. native. Die Entgeltregulierung soll dazu beitragen, dass Unternehmen, die… …und Zugangsleistungen das Verfahren der ex-ante-Regulierung vor, wenn das betreffende Unternehmen einemarktbeherrschende Stellung i. S. d. GWB innehatte… …die Entgeltregulierung nicht so weit gehen, dass das Unternehmen keine angemessenen Entgelte für seine Leistungen bekommt. Die Frage ist, welche… …Kosten auf die Information angewiesen ist, die sie von dem regulierten Unternehmen erhält. Dem ersten Aspekt trägt der Gesetzgeber teilweise Rechnung, wenn… …abstellt. Dem zweiten Aspekt trägt er Rechnung, indem er das regulierte Unternehmen verpflichtet, der BNetzA bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen… …lag die monatliche Miete, die ein anderes Unternehmen der Deutschen Telekom AG (DTAG) für den Zugang zu einer Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bezahlen…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 28 Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten

    Fetzer
    …Entgelten nicht missbräuchlich ausnutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn das Unternehmen Entgelte fordert, die 1. nur auf Grund seiner… …beträchtlichen Marktmacht auf dem jeweiligen Markt der Telekommunikation durchsetzbar sind, 2. die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf einem… …ausreicht, um einem effizienten Unternehmen die Erzielung einer ange- messenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals auf dem Endnutzermarkt zu er- möglichen… …(Preis-Kosten-Schere) oder 3. ein Unternehmen bei seinem Produktangebot eine sachlich ungerechtfertigte Bün- delung vornimmt. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, hat… …behörden über die Befugnis verfügen, Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht Verpflichtungen betreffend der Kostendeckung und Preiskontrolle für Zugangs-… …einer Gewinnbegrenzung führen würde. Vielmehr geht es darum, Verhaltensweisen von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zu verhindern, die die… …denWettbewerb behindern, nicht entscheidend, ob diese bei funktionsfähigem Wettbewerb zulässig wären. Vielmehr können markt- mächtigen Unternehmen… …sein.33 Für Unternehmen ohne beträchtliche Marktmacht hat die Vorschrift grundsätzlich keine Bedeutung. Eine Ausnahme bildet insoweit die Anwendung von §28… …§38 Abs. 2–4 TKG und damit dem Maßstab des §28 TKG.35 Dabei kommt es nicht darauf an, ob das überlassende Unternehmen über Marktmacht verfügt. Vielmehr… …ist auch §47 Abs. 4 TKG insofern als Rechtsfolgenverweis zu verstehen.36 Im Gegensatz zu §24 Abs. 1 TKG-1996 sieht §28 TKG für Unternehmen mit…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 29 Anordnungen im Rahmen der Entgeltregulierung

    Fetzer
    …imRahmen oder zur Vorbereitung von Verfahren der Entgeltregulierung anordnen, dass 1. ihr von einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht detaillierte… …erlangen. Die Bundesnetzagentur kann zusätzlich die Übermittlung der Unterlagen nach den Nummern 1 und 2 auf Datenträgern anordnen. Das Unternehmen hat die… …Übereinstim- mungmit den schriftlichenUnterlagen zu versichern. (2) Die Bundesnetzagentur kann einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht Verpflichtungen in… …Bezug auf Kostenrechnungsmethoden erteilen. In diesem Fall kann sie das Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht verpflichten, eine Beschreibung der den… …veröffentlicht. (3) Die Bundesnetzagentur kann ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht durch gesonderte Entscheidung verpflichten, Zugang unter bestimmten… …von Unternehmen, die nicht über beträchtliche Marktmacht verfügen, Angaben nach Absatz 1 Nr. 1 verlangen sowie nach Absatz 4 vorgehen, wenn dies zur… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 VII. Informationen von nicht-marktmächtigen Unternehmen (Abs.6). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37… …I. Allgemein1 1. Informationsasymmetrie Zwischen Regulierungsbehörde und den beteiligten Unternehmen besteht regelmäßig eine deutliche… …Informationen von den Unternehmen zu erhalten. Die Regelungen gelten sowohl für Verfahren der ex-ante- als auch der ex-post-Regulierung. Sie sind eine… …Weiterentwicklung des §31 TKG-1996. Wesentliche Neuerungen betreffen die Möglichkeit, vonmarktmächtigen Unternehmen bestimmte Kostenrechnungsmethoden zu verlangen…
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