Das gilt auch im Themenfeld Künstliche Intelligenz, wo die rasante Entwicklung der Technologie es schwierig macht, mit der Regulierung Schritt zu halten. Auf dieses Thema geht der Online-Dienst Artificialintelligenceact.eu in einem aktuellen Beitrag ein. Betrieben wird die Webseite von der Non-Profit-Organisation Future of Life Institute. Sie befasst sich mit Risiken durch transformative Technologien und hat dabei insbesondere den AI Act im Blick.
Eine zentrale Aussage im Beitrag: Ab dem 2.8.2026 gilt der Whistleblowing-Schutz für Informanten ausdrücklich auch für Verstöße gegen das KI-Gesetz der EU. So können beispielsweise Mitarbeitende eines Anbieters von KI für allgemeine Zwecke (GPAI) sicher melden, dass ein GPAI-Modell mit systemischem Risiko über einen unzureichenden Cybersicherheitsschutz verfügt und damit gegen Artikel 55 des Gesetzes verstößt.
Da die Whistleblowing-Richtlinie derzeit jedoch keine spezifischen Verstöße gegen das AI-Gesetz abdecke, bestehe weiterhin Unklarheit über den genauen Umfang der meldepflichtigen KI-bezogenen Angelegenheiten. Manche Fragen blieben aber auch nach der Einbeziehung von Verstößen gegen das KI-Gesetz unklar – beispielsweise, ob Risiken, die sich ausschließlich aus dem internen Einsatz ergeben, für den Schutz in Frage kommen.
Doch auch vor dem 2.8.2026 könnten Hinweisgebende von Schutzmaßnahmen profitieren, wenn sie KI-bezogene Bedenken in anderen Kategorien wie Produktsicherheit, Verbraucherschutz oder Datenschutz melden, heißt es im Beitrag.
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