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IDW-Positionspapier  
08.11.2018

Wann Nichtprüfungsleistungen zulässig sind

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Neues IDW-Positionspapier zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (Foto: FotolEdhar/Fotolia.com)
Zahlreiche Neuerungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers haben das IDW veranlasst, sein bisheriges Positionspapier nun zu überarbeiten.
Die neuen Vorschriften aufgrund der EU-Regulierung gelten seit Juni 2016 und haben eine Fülle von Fragen bei der Auslegung aufgeworfen. Das IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers greift diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer.

Wesentliche Änderungen betreffen:
  • Den neuen Abschnitt 2.1.6. zur Frage, ab wann die Blacklist beim Verlust der PIE-Eigenschaft nicht mehr anzuwenden ist.
  • Den Abschnitt 2.4.4., der nunmehr klarstellt, dass in Bagatellfällen von Verstößen gegen die Blacklist der Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 1 EU-VO nicht eröffnet ist, sodass sich keine Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk ergeben.
  • Den neuen Abschnitt 3.4., der klarstellt, dass im Bestätigungsvermerk alle erbrachten Nichtprüfungsleistungen anzugeben sind, wenn sie im Lagebericht oder Abschluss nicht angegeben wurden – und zwar unabhängig davon, ob sie im zu prüfenden Geschäftsjahr bereits abgeschlossen wurden oder nicht.
  • Neue und ergänzte Fragen im Abschnitt 4.3. zu inhaltlichen Fragen zum Cap. Hierbei geht es vor allem um die Frage, welche Honorare für Leistungen des Abschlussprüfers als Honorare für Abschlussprüfungen zu erfassen sind. Dabei nimmt das Positionspapier Bezug auf die im September zum Cap veröffentlichten Fragen und Antworten des europäischen Ausschusses der Prüferaufsichten, dem CEAOB.
Das aktualisierte IDW-Positionspapier ist hier einsehbar. Die Änderungen gegenüber der Vorfassung (Stand: 9.1.2018) sind durch die Zusätze „neu” oder „aktualisiert” gekennzeichnet.

Die steuerliche Betriebsprüfung

Von der Fallauswahl bis zum Prüfungsbericht: Über alle Phasen der steuerlichen Betriebsprüfung begleitet Sie die StBp mit erstklassiger Fachberichterstattung. Profitieren Sie vom Austausch mit versierten Steuerspezialisten und erfahrenen Betriebsprüfern, mit verantwortlichen Fachkräften aus Unternehmen und der steuerlichen Beratung.

In der StBp finden Sie jeden Monat gut gewählte Schwerpunkte und Best Practices über das gesamte Themenspektrum der Außenprüfung und ihrer spezifischen (einzel-)steuerlichen Ausrichtungen - z. B. Wissenswertes über:

  • Ordnungsgemäße Aufbewahrung elektronischer Daten und Zugriff auf diese durch die Finanzamtsprüfer,
  • Schätzungsmöglichkeiten und -methoden der Betriebsprüfung,
  • Betriebliche Anforderungen, insb. an Buchhaltung und Rechnungswesen (z. B. an die ordnungsgemäße Kassenführung),
  • Aufdeckung und Sanktionierung von Verstößen, z. B. bei Manipulation von (elektronischen) Kassensystemen,
  • (Ent-)Haftung von Organen, Betriebsangehörigen und steuerlichen Beratern, u.v.m.

Testen Sie die StBp doch einmal kostenlos und unverbindlich.


(ESV/ps)
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