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Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Entlastung für Unternehmen ab 2010

Der Bundesrat hat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Unternehmensfreundliche Änderungen u.a. bei Unternehmensteuer und Erbschaftsteuer sollen das Wirtschaftswachstum fördern.

Die Zinsabzugsbeschränkungen für Unternehmen werden entschärft. So können nun bis zu drei Millionen Euro Zinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden (bisher eine Million Euro).

Die Bedingungen für Steuerbefreiungen bei der Übergabe von Familienbetrieben werden gelockert: Die Auflage, Arbeitsplätze sieben Jahre lang erhalten zu müssen, verringert sich auf fünf Jahre. Von einer niedrigeren Erbschaftsteuerlast können bei Betriebsübergabe künftig neben Ehegatten und Kindern auch Geschwister, Nichten oder Neffen profitieren.

Daneben gilt mit dem Gesetz ab 2010 auch der ermäßigte Steuersatz in Höhe von sieben Prozent für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe.

Weitere Informationen: Bundesrat

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