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Überhöhte Firmenwerte in Konzernbilanzen

In den Bilanzen großer Konzerne ist der Geschäfts- oder Firmenwert, auch als Goodwill bezeichnet, einer der größten Posten – nicht selten ein zu großer.

„Der Goodwill ist als subjektiver Vermögenswert oft Ausdruck überzogener Zukunftserwartungen und birgt Gefahr für Überbewertungen, die in der Zukunft zu erheblichen Verlusten führen können“, warnt Prof. Dr. Karlheinz Küting, der kürzlich eine entsprechende Studie des Centrums für Bilanzierung und Prüfung an der Universität des Saarlandes abgeschlossen hat.

Der Goodwill entsteht, wenn beim Kauf eines Unternehmens der gezahlte Kaufpreis das Nettovermögen der erworbenen Gesellschaft übersteigt, und umfasst z.B. Synergiepotenziale, Mitarbeiterstämme, Kundenbeziehungen oder generelle Gewinnerwartungen. Wie die Studie ergeben hat, nimmt jährlich nur rund ein Fünftel der Konzerne der DAX-Familie überhaupt eine Abschreibung auf diese Firmenwerte vor. Die Mehrzahl der Konzerne hält diesen Vermögensposten für wertstabil.

In der Studie wurden die Konzernabschlüsse der DAX-, MDAX-, SDAX- und TecDAX-Unternehmen untersucht. Bereits seit 2005 nimmt Küting jedes Jahr ihre Bilanzen unter die Lupe. Rechnet man ein, dass allein die Deutsche Telekom (u.a. aufgrund von Umstrukturierungen ihres USA-Geschäfts) knapp drei Mrd. € abschreiben musste, bleibt bei den übrigen 23 Konzernen, die überhaupt abgeschrieben haben, ein Wertverlust ihrer bilanzierten Firmenwerte von nicht einmal einem halben Prozent. „Rein theoretisch würde dies einer Nutzungsdauer der Bilanzposition ‚Geschäfts- oder Firmenwert’ von rund 200 Jahren entsprechen. Dies zeigt, wie wenig objektiv und realitätsfern diese Bilanzierungsweise ist. Man muss dabei auch bedenken, dass der Goodwill früher häufig über eine Nutzungsdauer von nur 15 Jahren abgeschrieben wurde“, erläutert Küting.

Die Ursache für die zurückhaltende Abschreibungspolitik der Konzerne bei ihren Firmenwerten sieht Küting in den internationalen Bilanzierungsvorschriften, den International Financial Reporting Standards (IFRS). Diese sehen seit dem Jahr 2004 vor, dass der Firmenwert nicht mehr planmäßig abgeschrieben wird, sondern nur jährlich auf Werthaltigkeit zu überprüfen ist.

Weitere Informationen: www.cbp.uni-saarland.de. Die Ergebnisse der Studie „Der Geschäfts- oder Firmenwert in der deutschen Konsolidierungspraxis 2012“ wurden in DStR Nr. 34/13 (S. 1794–1803) veröffentlicht.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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