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Studie zur Be- und Verhinderung von Betriebsratsarbeit

Immer wieder versuchen Unternehmer, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern - oder sie behindern die Arbeit bestehender Gremien. Solche Aktivitäten gegen die betriebliche Mitbestimmung sind auch über den privaten Dienstleistungssektor hinaus mehr als nur Einzelfälle. Dies zeigen erste Ergebnisse aus einem laufenden Projekt des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Discounter im Einzelhandel haben wiederholt mit Aktionen gegen Arbeitnehmervertretungen von sich reden gemacht. Doch auch außerhalb des privaten Dienstleistungssektors beobachten Experten bei nicht wenigen Unternehmen eine mitbestimmungsfeindliche Einstellung. Dies zeigen erste Befunde aus einer Befragung in 130 örtlichen Bezirken der IG Metall, der IG BCE und der NGG. Sie ist nicht repräsentativ, doch haben die befragten hauptamtlichen Gewerkschafter einen guten Überblick über die Arbeitsbeziehungen vor Ort. Die Studie gibt damit einen Einblick in ein Forschungsfeld, für das bislang kaum belastbare Empirie vorliegt.

Laut den Wissenschaftlern handele sich nicht nur um Einzelfälle, doch bislang sei das Problem überschaubar. Mehr als der Hälfte der Befragten seinen Fälle bekannt, in denen Unternehmer versucht haben, die Gründung einer Arbeitnehmervertretung zu verhindern. Besonders häufig seien Versuche, Kandidaten für die Betriebsratswahl einzuschüchtern: Laut Befragung wurde in sieben von zehn Fällen, in denen die Unternehmensleitung eine Betriebsratswahl verhindern wollte, Druck auf Kandidaten ausgeübt. In etwa jedem vierten Fall wurde Wahlbewerbern - beziehungsweise den Mitgliedern des Wahlvorstands - gekündigt. In knapp 12 Prozent der Fälle versuchte das Management nach Angaben der Befragten, Kandidaten "herauszukaufen" - ihnen wurden Vorteile angeboten, wenn sie von ihrer Kandidatur zurückträten.

Behinderungen und Repressalien gegen bereits existierende Betriebsräte kommen nach der Befragung seltener vor als Versuche, eine Neuwahl zu unterbinden. Gleichwohl sind auch sie nicht nur Ausnahmen: Gut ein Drittel der Gewerkschafter kennt Betriebe, in denen bereits existierende Betriebsräte vom Management behindert würden. Mitglieder des Betriebsrats werden gekündigt oder zum Rücktritt gedrängt. Eher selten ist die Aufspaltung des Unternehmens oder die Verlagerung respektive Schließung des betreffenden Betriebs zur Verhinderung von Mitbestimmung.

Den Umfrageergebnissen zufolge findet sich eine mitbestimmungsfeindliche Orientierung des Managements hauptsächlich in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten. Zudem sei sie in inhabergeführten Unternehmen weiter verbreitet. Lassen sich Unternehmer von Anwaltskanzleien unterstützen, werde mit härteren Bandagen gefochten.

Weitere Informationen: Hans-Böckler-Stiftung

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