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Schenken verboten

Zum 1. Juli ist das vollständige Geschenkeverbot in der Pharma-Branche in Kraft getreten. Wie der Verein zur Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzeimittelindustrie (FSA) meldet, gehört damit die Abgabe von geringwertigen Werbemitteln an Angehörige der Fachkreise ab sofort der Vergangenheit an.

Laut Aussage des FSA-Geschäftsführers Dr. Holger Diener "(...) ist das Vertrauen der Patienten in die individuelle Verordnungsentscheidung seines Arztes oberste Handlungsmaxime“. Dies bedeute, dass jeglicher Anschein von Beeinflussung schon vorneherein vermieden werden müsse. "Entsprechend haben sich unsere Mitglieder zu einem vollumfänglichen Verbot aller Geschenke entschieden und damit die ohnehin sehr begrenzten Ausnahmen nun konsequent gestrichen.“

Hintergrund der Verschärfung ist die neue Regelung des Bundeskartellamts, die im FSA-Kodex Fachkreise (§ 21) aufgenommen und im Mai 2014 offiziell genehmigt wurde. Wie der FSA in der Pressemeldung weiter schreibt, hat der Verein seit 2004 die bestehenden Regelungen zu Zuwendungen und zur Abgabe von Geschenken an medizinische Fachkreise immer wieder angepasst. Zuletzt waren neben geringwertigen Werbeartikeln wie Kugelschreibern im Rahmen einer nicht produktbezogenen Werbung nur noch Geschenke zu besonderen Anlässen erlaubt – und auch nur dann, wenn sie sich in einem sozialadäquaten Rahmen hielten und zur Verwendung in der beruflichen Praxis bestimmt waren.

Den Mitgliedsunternehmen der FSA ist auf Basis der Neuregelung nun untersagt, den Angehörigen der Fachkreise Geschenke zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren. Dies gelte auch unabhängig davon, ob es sich um produktbezogene oder nicht produktbezogene Werbung handelt. In dem Verbot eingeschlossen sind auch geringwertige Werbeartikel wie etwa Kugelschreiber oder Schreibblöcke. Ebenfalls untersagt ist die Abgabe von allgemeinem Praxisbedarf wie Spritzen, Pflastern, Nadeln oder Desinfektionsmitteln sowie von Fachbüchern, medizinischen Fachzeitschriften und Zeitschriftenabonnements.

Nach Aussage der FSA ist weiterhin die Abgabe wissenschaftlicher Informationen, beispielsweise von produkt- und indikationsspezifischem Informationsmaterial, wissenschaftlichen Broschüren, Behandlungsschemata und Schulungsunterlagen sowie medizinischen Gebrauchs- und Demonstrationsgegenständen – etwa zur Schulung der Applikation von Arzneimitteln erlaubt. Allerdings nur, wenn die Materialien geringwertig sind und einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zur Patientenversorgung haben.

Informationen zum Verein FSA: Der Verein sichert und überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Der FSA ist das Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie, das Verstöße gegen diese Regeln konsequent ahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Markts. Der FSA ist damit die maßgebende Kontroll- und Sanktionierungsinstanz in der Branche. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen können sich den strikten Kodex-Regelungen nicht entziehen, denn bei Fehlverhalten geht der FSA als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen sie vor.

Weitere Informationen zum Verein sowie die gesamte Pressemeldung finden Sie auf der Seite des FSA.

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