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Risikoneigung als Gegenstand der Risikoberichterstattung

Im Rahmen der vom Management zu erfüllenden Berichtspflichten ist das Risikomanagement ein sich stark ausweitender Berichtsgegenstand. Ein neues COSO-Dokument regelt die notwendigen Angaben zur Risikoneigung.

Mit der Festlegung der Risikoneigung (Risk Appetite) durch die Unternehmensführung werden als Grundlage eines wirkungsvollen Risikomanagements die Bereitschaft und das Maß bestimmt, Risiken einzugehen. Für unterschiedliche Risikoarten können dabei unterschiedliche Risikoneigungen definiert werden; so kann beispielsweise hinsichtlich der einzugehenden Währungsrisiken eine andere Linie verfolgt werden als bei der Absicherung gegen Rohstoffpreisrisiken.

Nachdem bereits im September 2011 das englische Institute of Risk Management (IRM) ein sog. Guidance Paper mit dem Titel „Risk Appetite & Tolerance“ veröffentlicht hatte, hat nun das Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) nachgezogen. Das COSO ist ein Zusammenschluss mehrerer Berufsverbände, dem u.a. die American Accounting Association, das AICPA (US-amerikanisches Pendant zum IDW) und das Institute of Management Accountants angehören. Das von der COSO mit seiner Mitteilung vom 18. Januar 2012 adressierte Dokument trägt den Titel „Understanding and Communicating Risk Appetite“ (es ist kostenlos von der Internetseite der COSO herunterladbar, Link s.u.).

Bedeutsam sind die COSO-Vorgaben insbesondere für die handelsbilanzielle Lageberichterstattung, im Rahmen derer die Darstellung der aktuellen und künftig erwarteten Risikolage des Unternehmens sowie eine Erläuterung der Risikomanagementziele und -methoden integrale Bestandteile sind (detailliert dazu Thurow im BC-Newsletter vom 26.1.2012). Auch im Bereich der Corporate-Governance-Regelungen gewinnen Risikomanagement und Risikoberichterstattung an Bedeutung. Daneben beschäftigen sich weitere spezifische Normengefüge wie z.B. die MaRisk im Banken- und Versicherungsbereich mit Fragen des unternehmensinternen Risikomanagements.

Neben der Bestimmung der Risikoneigung ist auch die Kommunikation der von der Unternehmensführung festgelegten Risikoneigung Gegenstand des COSO-Dokuments. Dabei lässt sich zwischen interner und externer Kommunikation unterscheiden: Während es bei der internen Kommunikation darum geht, die Risikoneigung innerhalb des Unternehmens bekannt zu machen und dafür zu sorgen, dass sich die taktische und operative Planung sowie das interne Kontrollsystem an ihr ausrichten, dient die externe Berichterstattung zum einen zur Erfüllung gesetzlicher Regelungen und zum anderen immer stärker der Eigendarstellung im Finanzierungsprozess.

Weitere Informationen: COSO

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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